Es handelt sich um Änderungen und Verordnungsanpassungen, die insbesondere durch die Weiterentwicklung von Vorschriften der Europäischen Union (EU) ausgelöst wurden. Diese sind kritisch zu hinterfragen. Aus diesem Grund stimmt die SVP nur teilweise denjenigen Änderungen zu, die aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Schweiz und der EU für den «grenzüberschreitenden Verkehr» relevant sind. Diejenigen Forderungen, welche nur den Binnenmarkt betreffen, lehnen wir ab, sofern sie nicht zu Vereinfachungen bisheriger Regelungen führen.
Da der Fragebogen sehr viele technische Fragen beinhaltet, verzichten wir darauf und beschränken uns auf ein paar wichtige Punkte:
Vereinfachte Zulassung für direktimportierte Fahrzeuge Wir beantragen, die vereinfachte Zulassung mit CoC (Übereinstimmungsbescheinigung) nicht nur bei Direktimporten zu ermöglichen, sondern auch bei Fahrzeugen ohne Typengenehmigung und Datenblatt (Generalimporte). Im Weiteren beantragen wir, die Zulassungen von Personenwagen (Neu- und Gebrauchtwagen) aus den USA und Kanada gleich zu behandeln, wie jene aus der EU. Derzeit muss der Importeur eines US-Autos in der Schweiz Dutzende Nachweise doppelt erbringen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Nachweise des Insassenschutzes und der Abgasnormen problemlos erfüllt werden. Hingegen ist bei der Zulassung von Gebrauchtwagen aus den USA oder Kanada nicht mehr zwingend auf ein Inverkehrssetzungsdatum abzustellen (existiert in Nordamerika meist nicht), sondern auf das dort übliche Herstellungsdatum(-jahr). Amerikanische Autos sind bezüglich Qualität, Sicherheit und Technik mindestens so gut wie europäische. Eine grundsätzliche Akzeptanz der Nafta-Normen bietet sich also an, ohne damit Umwelt und Verkehrssicherheit in der Schweiz zu gefährden. Zudem ist der EU-Automarkt gegenüber dem nordamerikanischen nicht zu bevorteilen. Hier sind Handelshemmnisse abzubauen.
Emissionsvorschriften
Die Übernahme neuer Abgasvorschriften für Verbrennungsmotoren von «nicht für den Strassenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten» (Traktoren, Arbeitsmaschinen und Kommunalfahrzeuge) lehnt die SVP ab. In der Schweiz gibt es diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Wir regeln das in unserem Land selbständig.
Forst- und landwirtschaftliche Anhänger
Die SVP lehnt die Übernahme von EU-Normen bei den Anhängern für forst- oder landwirtschaftliche Nutzung ab.
Windschutzscheiben
Die SVP begrüsst den Wegfall des Reparaturverbots von Windschutzscheiben. Es gibt heute Möglichkeiten zur sachgerechten Reparatur, etwa von Steinschlägen.
Einführung intelligenter Fahrtschreiber: Die Einführung eines international einheitlichen Fahrtschreibers ist sinnvoll. Jedoch beantragt die SVP, keine Änderungen der Vorschriften für alte Systeme mehr zu machen, sondern diese auslaufen zu lassen und sich auf die Regelung der neuen, integrierten Fahrtschreiber zu konzentrieren. Bis dahin ist etwa auf eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte von fünf auf zwei Jahre zu verzichten. Das generiert unnötig Kosten und Aufwand, ohne ersichtlichen Nutzen. Die Gültigkeitsdauer ist unverändert bei fünf Jahren zu belassen.
«Blaulicht»-Fahrten
Auf eine Neuregelung für so genannte Blaulichtfahrzeuge ist zu verzichten. In der Schweiz sollen Polizei, Sanität, Notärzte und Feuerwehr weiterhin situativ entscheiden können, ob sie neben dem Blaulicht auch die Sirene einschalten müssen oder nicht. Die Übernahme von EU-Bestimmungen ist hier nicht notwendig.