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Verkehr
Vernehmlassung

Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr

Die SVP ist nur teilweise mit der dritten Generation des Programms Agglomerationsverkehr einverstanden.

Wir machen zwei grundsätzliche Vorbehalte:

  1. Der Anteil der Bundesgelder zur Verbesserung der Effizienz des motorisierten Individualverkehrs (MIV) beträgt nur gerade 311 Mio. von den total beantragten 1.12 Mrd. Franken. Der grösste Teil der Mittel soll somit für den öffentlichen Verkehr (396 Mio.), Umsteigepunkte (92 Mio.) und Rad- sowie Fussgängerwege (321 Mio.) eingesetzt werden. Dieses Vorgehen löst die untragbare Stauproblematik offensichtlich nicht. Wir beantragen dringend, den MIV-Anteil innerhalb der 1.12 Mrd. Franken wesentlich zu erhöhen.
  2. Verkehrsprobleme in Agglomerationen löst man mit einer Verbesserung des Verkehrsflusses und nicht mit Rotlicht-Wellen, Kreiseln, Verkehrsbehinderungsinseln und 30er Zonen. Es braucht zusätzliche Fahrspuren, Entlastungsstrassen, Brücken, Tunnels usw. Die vorgesehenen Projekte sind noch einmal zu überprüfen. Es sind jene vorzuziehen, die den Verkehr tatsächlich verflüssigen und die Kapazität effektiv erweitern. Damit wird auch die Umwelt entlastet, weil durch Stau sowie «Stop and Go»-Verkehr die Schadstoffemissionen unnötig in die Höhe getrieben werden.

Im 2007 geschaffenen «Programm Agglomerationsverkehr» leistet der Bund Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem führen. Mit der Zustimmung des Volkes zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist die Finanzierung von Massnahmen im Agglomerationsverkehr ab 2018 unbefristet gesichert. Für die Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs sind gem. Art. 17f NAFG rund 9 bis 12 Prozent der Mittel des NAF vorgesehen. Dem NAF liegt ein Volksentscheid zugrunde.

Ab jetzt dürfen keine neuen Eisenbahnprojekte mehr aus dem Programm Agglomerationsverkehr finanziert werden. Dafür gibt es den Bahninfrastrukturfonds (BIF).

Die SVP lehnt die Finanzierung oder Mitfinanzierung von Projekten im Ausland ab. Ebenso lehnt die SVP Betriebs- und Unterhaltsbeiträge im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr strikte ab.

Die SVP macht zudem grosse Fragezeichen hinter den hohen Mittelbedarf der Gemeinden und Regionen für Fuss- und Velowege (Langsamverkehr). Betrachtet man die Projekte, stellt man fest, dass hier zunehmend kommunale und kantonale Versäumnisse der letzten Jahre mit Bundesgeldern vergoldet werden. Hier sind alle Beteiligten aufgefordert, Mass zu halten.

Wir sind mit der vorgesehenen Massnahmen-Priorisierung einverstanden. Hingegen sind wir dagegen, dass für Massnahmen der Agglomerationsprogramme in den Bereichen Langsamverkehr, Aufwertung und Sicherheit des Strassenraums sowie Verkehrssystemmanagement, bis zu einer Kostengrenze von 5 Millionen Franken pro Massnahme durch den Bund Pauschalbeiträge ausgerichtet werden. Ein solcher Pauschalbeitrag (eine Schlussabrechnung wäre nicht mehr erforderlich) birgt unserer Ansicht nach Missbrauchspotenzial. Findige «Bauherren» (Kantone, Gemeinden, Regionen) machen aus einem grösseren Bauvorhaben, welches die Kostengrenze von 5 Millionen Franken um ein Mehrfaches übersteigt, mehrere kleine – auf den ersten Blick unabhängige – Teilprojekte und setzen diese zeitlich gestaffelt um. Das muss verhindert werden.

 
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