Die SVP-Fraktion diskutierte an ihrer heutigen Sitzung in Bern das Vorgehen betreffend der Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter». Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP will zur bewährten, selbstverständlichen Regelung zurückkehren: Schweizer Gerichte sollen bei einem Widerspruch zu internationalem Recht die demokratisch legitimierte Schweizer Bundesverfassung anwenden müssen. Die Initiative will so unsere bewährte Rechtsordnung stärken und für zuverlässige, stabile Rahmenbedingungen sorgen. Dies ist für die Wirtschaft und den Standort Schweiz von elementarer Bedeutung.
Die Selbstbestimmungsinitiative wurde in der Frühjahrssession vom Ständerat abgelehnt und kommt nun in den Nationalrat. Bereits in der Vorberatung durch die Staatspolitische Kommission (SPK-N) zeigte sich jedoch, dass die SVP als Verteidigerin der bewährten Volksrechte erneut allein auf weiter Flur steht. Die Kommission fasste in Rekordzeit die Nein-Parole. Offenbar wollen die übrigen Parteien unliebsame Volksentscheide weiterhin mit internationalen Bestimmungen aushebeln können.
Dringliche finanzielle Sicherung der AHV
Eine breite Diskussion hat die Fraktion zum Vorschlag der WAK-S in Bezug auf die Steuervorlage 2017 geführt. Sie bestätigt die Position, dass die SVP die Vorlage kritisch prüfen wird in Bezug auf die Belastung des Mittelstands und kleinen und mittleren Unternehmen. Die nachhaltige Sanierung der AHV erachtet die SVP als dringlich und wichtig. Wird wie vorgeschlagen die Sanierung der AHV mit 2,1 Milliarden Franken in die Steuervorlage eingebaut, so fordert die SVP, dass die unbestrittene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahren ebenfalls in die Vorlage aufgenommen wird. Damit könnten jährlich weitere 1,2 Milliarden Franken der finanziellen Sicherung der AHV zugutekommen. Auf eine unsoziale Erhöhung der Mehrwertsteuer könnte somit vorerst verzichtet werden.
Für eine produzierende Landwirtschaft – Rückweisung des Berichts an den Bundesrat
Am 1. November 2017 präsentierte der Bundesrat seine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Darin überhöhte er einseitig die Öffnung der Grenzen und stellte einen massiven Abbau des Grenzschutzes für landwirtschaftliche Produkte in Aussicht. Dies steht im Widerspruch zu einer Stärkung der heimischen, auf den Markt ausgerichteten Lebensmittelproduktion und dem Ziel der Ernährungssicherheit. Die Einkommensausfälle der Bauern aufgrund des Abbaus des Grenzschutzes will der Bundesrat gemäss Bericht mit einer MwSt-Erhöhung finanzieren. Dies zeigt, wie weltfremd dieser Agrarbericht vom freisinnigen Bundesrat ist.
Die SVP-Fraktion verlangt zusammen mit einer Mehrheit der WAK-N, den Bericht in der Sommersession mit folgenden Aufträgen an den Bundesrat zurückzuweisen:
EU-Waffenrichtlinie bringt mehr Bürokratie und weniger Sicherheit
Ebenfalls hat sich die Fraktion mit der Waffenrichtlinie der EU auseinandergesetzt. Diese wurde nach den Terroranschlägen in Brüssel und Paris mit der Absicht verschärft, solche Attacken künftig zu verhindern. Die vom Bundesrat vorgesehene Umsetzung in Schweizer Recht schoss einmal mehr über das Ziel hinaus. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen in einigen Punkten verbessert, aber bei weitem nicht genug. Stark benachteiligt sind nach wie vor die Schützen in der Schweiz. Die zahlreichen administrativen Auflagen werden die Sicherheitsorgane und das Polizeikorps sogar von der wesentlichen Arbeit ablenken, weil sie vermehrt mit Papierkram beschäftigt sein werden, statt an der Front zu arbeiten. Zu mehr Sicherheit wird die EU-Entwaffnungsrichtlinie weder in der EU noch in der Schweiz führen, sondern zu mehr Bürokratie und wird insbesondere auch deshalb von der SVP-Fraktion abgelehnt.
Keine weiteren bürokratischen Auflagen bei der Lohngleichheit
Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes verlangt zusätzlich staatliche Eingriffe, um die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau zu verwirklichen. Das Gesetz will Arbeitgeber, die mehr als fünfzig Mitarbeiter haben verpflichten, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Dieser administrative Auswuchs lehnt die SVP-Fraktion ebenso ab, wie den Vorschlag des Ständerats, wonach Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden einmalig eine Lohngleichheitsanalyse machen und überprüfen lassen müssen. Eine absolute Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, selbst für gleiche Arbeit, ist nicht durchsetzbar. Zu unterschiedlich sind die objektiven Gründe wie Alter, Ausbildung, Dienstjahre, Erfahrung, Zuständigkeitsbereich, persönlicher Einsatz, Leistungskomponenten usw. Zusätzliche Zwänge und Auflagen für Arbeitgeber lehnt die SVP-Fraktion deshalb klar ab.