Die SVP lehnt die geplanten Gesetzesrevisionen in dieser Form ab. Es handelt sich bei den Änderungen um einen Leistungsausbau, der nicht gerechtfertigt ist und neue Fehlanreize entstehen lässt. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Leistungen genügen. Es besteht daher kein Handlungsbedarf.
Ein Mutterschaftsurlaub hat den Zweck, der Mutter Gelegenheit zur Erholung zu geben und eine Bindung zum Kind aufzubauen. Beides hängt nicht davon ab, ob sich das Kind im Spital oder daheim befindet. In den seltenen Fällen, in denen eine Mutter ihren Entschädigungsanspruch bei Mutterschaft aufschieben will, kann erwartet werden, dass sie eigenverantwortlich mit dem Arbeitgeber eine Lösung findet, wie das nötige Einkommen garantiert wird. Der Bundesrat erwartet das ja eigentlich auch, erstaunlicherweise aber nur, wenn der Spitalaufenthalt länger als 56 Tage dauert. Wenn aber für diese schwerwiegenderen Fälle eine Lösung gefunden werden kann, ist umso mehr damit zu rechnen, dass Arbeitnehmerin und Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen können, wenn der Spitalaufenthalt weniger als 56 Tage dauert.
Die vorgeschlagene Neuregelung führt überdies eine neue Schwelle ein, die Fehlanreize setzt. Es ist zu erwarten, dass manche Mütter, deren Neugeborene eigentlich weniger als 21 Tage im Spital bleiben müssten, den Aufenthalt noch um einige Tage auf drei Wochen verlängern, um die längere Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung in Anspruch nehmen zu können.