Der direkete Gegenetwurf zur „Velo-Initiative“, über den die Bevölkerung am 23. September 2018 abstimmen wird, verlangt den verfassungsartikel zu Fuss- und Wanderwegen mit Velowegen zu ergänzen. Mit der Verfassungsänderung wäre der Bund also ebenso für die Festlegung von Grundsätzen für Radwege zuständig, wie er es bisher bereits für die Wander- und Fusswege war. Folglich findet eine weitere Kompetenzverschiebung von Gemeinden und Kantonen hin zum Bund statt.
SVP-Nationalrat Thomas Hurter (SH): «Wir greifen hier in die Hoheit der Kantone und Gemeinden ein, und wir greifen hier in etwas ein, das heute schon funktioniert» und betont, dass die Kantone und Gemeinden genau wüssten, wo sie tätig werden müssten.
SVP-Nationalrat Erich Hess: «Da darf der Bund ganz sicher nicht noch weitere unnötige Aufgaben übernehmen, die gar nicht in seine Zuständigkeit fallen.»