Arbeitslosengeld für Grenzgänger: NEIN zu EU-Diktaten
Die EU entscheidet, die Schweiz gehorcht widerspruchslos? Am 21. Juni 2018 beschlossen die Sozialminister der EU, die Regeln für die Zahlung von Arbeitslosengeldern an Grenzgänger zu ändern. In Zukunft werden die Leistungen nicht mehr vom Wohnsitzstaat des Grenzgängers ausbezahlt, sondern vom letzten Staat, in dem der Arbeitslose arbeitete. Die neue Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden, aber die Akzeptanz scheint nur eine Formsache zu sein.
Würde die neue Regelung in der Schweiz eingeführt, müssten wir per sofort die volle finanzielle Verantwortung für jeden in der Schweiz beschäftigten Grenzgänger übernehmen, der seine Arbeit verliert. Wegen der Personenfreizügigkeit haben wir mittlerweile nicht weniger als 320’000 Grenzgänger. Die neue Regel geht weit über das hinaus, was derzeit vorgesehen ist. Heute muss die Schweizer Arbeitslosenversicherung nämlich nur während der erstean drei bis fünf Monate die Arbeitslosenentschädigung ausrichten. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den Ansätzen des Wohnsitzstaates. Nach Ablauf der Frist ist der Wohnsitzstaat verantwortlich.
Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe
Nach Schätzungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) würde uns dieser Paradigmenwechsel mehrere Hundert Millionen Franken jährlich kosten. Einige Experten veranschlagen die Mehrkosten sogar bei nahe einer Milliarde Franken.
Der Bundesrat hat bestätigt, dass die von der EU angestrebte Änderung zu einer Revision des Freizügigkeitsabkommens führen würde. Der Bundesrat weist aber auch darauf hin, dass die Schweiz nicht gezwungen ist, die neue Regelung zu übernehmen. Eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens bzw. seiner Anhänge unterliegt, je nach Ausmass der Änderung, der Zustimmung des Bundesrates oder des Parlaments auf nationaler Ebene.
Rückgratlose Regierung, eingeschüchtertes Parlament
Die Antwort der Schweizer Regierung mag in den Augen eines politisch Unerfahrenen beruhigend klingen. Aber wer unseren Bundesrat und unser Parlament kennt, wird sich von den Aussagen des Bundesrats nicht beruhigen lassen. Wir mussten schon allzu oft zusehen, wie Bundesrat und Parlament reagieren, wenn die EU Druck macht. Und genauso oft mussten wir auch schon beobachten, wie ohne Skrupel die Interessen der EU über die Interessen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger gestellt werden. Als Tessiner denkt man unweigerlich an den strikten Inländervorrang und die Steuerung der Zuwanderung, wie sie von Volk und Ständen befürwortet und in der Bundesverfassung verlangt wird, vom Parlament aber bis heute nicht umgesetzt wurde.
Unsere Behörden und Gesetzgeber sind sehr schnell, wenn es darum geht, die Regeln und Gesetze der Europäischen Union nachzuvollziehen. Das kann nicht überraschen. Wir alle wissen, dass es hierzulande viele Personen und Organisationen gibt, die hart daran arbeiten, dass das Völkerrecht automatisch in unsere Gesetzgebung aufgenommen wird. Die gleichen Kreise würden dem Schweizer Stimmvolk am liebsten einen Maulkorb verpassen, damit es nicht immer wieder mit «falschen» Entscheiden in die Politik der Elite dazwischenfunkt.
Die SVP handelt
Die SVP hat beschlossen, bei der Frage des Arbeitslosengeldes für Grenzgänger schnell und entschlossen zu handeln. Es ist geplant, über die Kantone an Bern eine deutliche und klare Botschaft zu übermitteln. Entsprechende Vorstösse und Initiativen, die die Beibehaltung der geltenden Regeln und die Verteidigung unserer Interessen verlangen, wurden bereits an die verschiedenen kantonalen Parlamente weitergeleitet. Wir wollen keinem vom Europäischen Parlament beschlossenen Befehl Folge leisten, der uns viel kostet, aber nichts bringt. Wir wollen die Schweiz schützen und verteidigen. Nur so können wir die Schweiz als unabhängige, selbstbestimmte und souveräne Nation erhalten.