Unsere KMU schützen und die Wettbewerbsfähigkeit bewahren
Die Volksabstimmung vom 25. November 2018 über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ist wegweisend für die Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU. Denn die Selbstbestimmung garantiert die Stabilität unseres politischen Systems. Eine Ablehnung der Initiative würde Tür und Tor für verschiedene Unsicherheiten öffnen. Auch im Interesse unseres Wirtschaftsstandortes müssen wir diese Initiative unterstützen.
Die Selbstbestimmungsinitiative verlangt, dass die Schweiz souverän bleibt und nicht fremde Richter über uns bestimmen. 2012 hat das Bundesgericht mit dem Entscheid 139 I 16 entschieden, dass internationale Verträge, die von Volk und Kantonen nie in einer Abstimmung gutgeheissen worden sind, unserer Bundesverfassung vorgehen, die von Volk und Ständen legitimiert ist. Diese neue Rechtsprechung ist eine spektakuläre Umkehr unserer Rechtsordnung.
Von internationalem Recht aufgezwungenes Lohnniveau?
Weil ausländisches Recht die politische Souveränität der Stimmbürger verdrängt, ist das Schweizer Volk plötzlich nicht mehr die einzige Rechtsquelle in unserem Land. Die Gefahr für unsere KMU und unseren Wirtschaftsstandort liegt in der rasanten Entwicklung des internationalen Rechts, das sich ausdehnt, ohne dass es durch das Schweizer Volk gestoppt oder korrigiert werden kann.
Niemand bestreitet, dass das Völkerrecht jemanden vor Folter schützen muss. Dieser Kern des Völkerrechts wird als zwingendes Völkerrecht bezeichnet. Die Selbstbestimmungsinitiative sieht deshalb ausdrücklich den Vorrang und die Unantastbarkeit des zwingenden Völkerrechts vor. Es besteht daher keine Gefahr, dass diese Initiative die Möglichkeit bietet, Folter oder Sklaverei in der Schweiz einzuführen, auch wenn die Gegner versuchen, uns genau dies glauben zu machen. Solche Behauptungen sind Blödsinn.
Real ist dagegen für unsere KMU die Gefahr, dass uns immer mehr Regulierungen aus dem nicht zwingenden Völkerrecht auferlegt werden, die unsere Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Nehmen wir als Beispiel die Lohnbedingungen: Das Lohnniveau wird in der Schweiz von den Sozialpartnern ausgehandelt und nicht vom Staat reguliert.
Das heisst, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer oder die Gewerkschaften, die sie vertreten, bestimmen gemeinsam die Bedingungen. Wenn morgen eine neue völkerrechtliche Bestimmung die Einführung eines Mindestlohns vorsieht, müsste sich die Schweiz, trotz des guten Funktionierens der Sozialpartnerschaft, dem einfach fügen. Wir könnten dann nur noch zusehen, wie sich das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verschlechtert.
Kontrolle über unseren Wirtschaftsstandort behalten
Die Stärke der Schweizer Wirtschaft liegt in ihren liberalen und flexiblen Rahmenbedingungen. Dank dieser Rahmenbedingungen ist die Schweizer Wirtschaft wettbewerbsfähig und schafft Wohlstand. Es wäre töricht, wenn nicht gar selbstmörderisch, zuzulassen, dass ausländische Institutionen, über die wir wenig oder gar keine Kontrolle haben, künftig über den in der Schweiz geltenden Rechtsrahmen entscheiden.
Indem wir die Selbstbestimmungsinitiative annehmen, stellen wir einfach die politische Ordnung wieder her und zwar, dass das Schweizer Volk in der Schweiz das letzte Wort über politische Angelegenheiten hat. Nicht mehr und nicht weniger. Es gibt nichts Revolutionäres an diesem Text. Sogar das Gegenteil ist der Fall. Wenn die Initiative abgelehnt wird, laufen wir Gefahr, neue Vorschriften des internationalen Rechts übernehmen zu müssen, von denen einige für die Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU und den Wohlstand unserer Wirtschaft verheerend sein werden.