Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Die SVP lehnt die offensichtlich unnötige Vorlage ab. Die vorgeschlagenen, praxisfernen Massnahmen belasten einmal mehr unternehmerisch tätige, selbstständigerwerbende Personen sowie die kleinen- und mittleren Unternehmen (KMU).

Die SVP beschränkt sich auf die folgenden Revisionspunkte:

Der Erhalt eines gesunden Finanzplatzes ist für die SVP zentral. In diesem Zusammenhang ist es sehr erfreulich, dass der im Dezember 2016 veröffentlichte Länderbericht der «Financial Action Task Force (FATF)», einer internationalen Arbeitsgruppe mit Sitz bei der OECD, der Schweiz zusammengefasst ein fast mustergültiges Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung anerkennt. Obwohl mit Bezug auf die «technische Konformität» offensichtlich kaum Handlungsbedarf besteht, dienen die Empfehlungen der FATF als Grundlage für die vorliegende, gewichtige Vernehmlassungsvorlage.

Zuerst einmal will die Vorlage den Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes (GwG) stark ausdehnen. Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen, wie namentlich im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts, sollen zukünftig die Sorgfalts- und Meldepflichten nach GwG einhalten. Damit einher gehen auch neue, noch nicht bezifferbare Mehrbelastungen von kleinen- und mittleren Unternehmen (KMU).

Der administrative Mehraufwand und die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Selbstständigerwerbenden und die KMU, werden in der Botschaft in keiner Art und Weise gewürdigt. Dieser Umstand ist unhaltbar und zeigt einmal mehr eine grösstenteils entfremdete Beziehung zur wirtschaftlichen Realität. Notabene werden mit der Vorlage auch gleich neue, erdrückende Strafnormen, Bewilligungsvorschriften usw. eingeführt.

Augenfällig ist zudem, dass auf «Empfehlung» hin ein «Lösungsvorschlag» im Bereich des Edelmetall- und Edelsteinhandels erarbeitet wurde. Dieser sieht vor, dass der Schwellenwert, ab dem die Sorgfaltspflichten des GwG zur Anwendung kommen sollen, bei Barzahlungen von bisher CHF 100’000 auf CHF 15’000 gesenkt wird. Immerhin wird der «typische Verkauf von an Endkunden bestimmte Produkte» vernünftigerweise ausklammert. Im Ergebnis ist diese neue Regulierung insgesamt nicht notwendig, weil damit ausschliesslich beabsichtigt wird, mehr Konformität mit einer internationalen Empfehlung herzustellen. Zudem wird das Handelsvolumen eines einzelnen Geschäfts innerhalb der Branche wohl ohnehin regelmässig über CHF 100’000 sein.

Die SVP erinnert sich in derselben Sache bestens daran, wie die ehemalige Finanzministerin ausdrücklich versprochen hatte, dass an den Schwellenwerten in absehbarer Zukunft keine Anpassungen mehr vorgenommen würden. Rückblickend muss somit festgestellt werden, dass es sich offensichtlich wieder einmal nur um ein leeres Versprechen gehandelt hat. Dieser Umstand wird ausdrücklich kritisiert.

Alleine die vorangehende, branchenspezifische Anpassung untergräbt die Rechtssicherheit und das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig: das GwG wird offensichtlich regelmässig abgeändert. Das bereits heute eine Anpassung des Schwellenwerts erfolgt, ist einerseits schädlich und anderseits auch beispielhaft für die übrige Vorlage.

Weiter muss insgesamt festgestellt werden, dass die Vorlage ein weiterer, annährend finaler Schritt in Richtung Abschaffung der Privatsphäre und der Wirtschaftsfreiheit ist. Die aus den exzessiven Sorgfalts- und Bewilligungspflichten fliessenden Folgen verhindern einerseits das Unternehmertum und fördern anderseits den gläsernen Bürger. Darüber hinaus wird ebenfalls die Schwächung des Schweizer Frankens als das gesetzliche Zahlungsmittel in der Schweiz billigend in Kauf genommen. Diese Fehlentwicklungen lehnt die SVP entschieden ab.

Schlussendlich muss festgehalten werden, dass es ausserordentlich bedauerlich ist, dass es im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage versäumt wurde, auch Massnahmen zur administrativen Vereinfachung vorzusehen.

Aus Sicht der SVP ist es zentral, dass «Empfehlungen» usw. wirtschaftsfreundlich und praxisnah umgesetzt werden.

 
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