Die SVP unterstützt den von der Mehrheit der Kommission UREK-NR angenommenen Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes betreffend Sanierungen von Schiessanlagen. Damit können belastete Standorte in diesem Bereich – wie von der parlamentarischen Initiative gefordert – auch nach dem Jahr 2020 Bundesabgeltungen erhalten, sofern es sich um Orte handelt an denen jährlich nur ein Schiessanlass (Feldschiessen oder historisches Schiessen) stattfindet.
Folgerichtig lehnt die SVP deshalb auch die Minderheit der UREK-NR auf Nichteintreten wie auch die Minderheit 1, welche die Frist nur bis 2028 verlängern will, sowie die Minderheit 2, welche die Ausnahme nur auf historische Schiessen beschränken und Feldschiessen davon ausschliessen will, entschieden ab.
Nicht einverstanden sind wir zudem mit den Aussagen im erläuternden Bericht im
Kapitel finanzielle und personelle Auswirkungen (S. 5ff). Die Bemerkung, dass
zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht, ist angesichts der überschaubaren
Anzahl an Standorten wie auch angesichts der geringen Summe der Entschädigungen (0,6-0,8 Mio. CHF jährlich) etwas gar weit hergeholt.