Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) mischen sich unrechtmässig in den Abstimmungskampf über die Selbstbestimmungs-Initiative ein. Die SVP protestiert und fordert die Kommissionen auf, die Stellungnahme aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage zurückzunehmen.
In einer Medienmitteilung sprechen sich EKM und EKR gegen die Selbstbestimmungs-Initiative aus. Völlig einseitig behaupten sie dabei fälschlicherweise, die Initiative würde die Menschenrechte und die Rechtssicherheit schwächen. Damit stellen sich zwei offizielle Kommissionen des Bundes auf die Seite der Initiativgegner, die mit ihrer aggressiven Diffamierungskampagne die direkte Demokratie der Schweiz aushöhlen wollen.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Inhalt der Selbstbestimmungs-Initiative und dem Auftrag der beiden Kommissionen. Bei der Initiative handelt es sich um eine rein staatspolitische Vorlage, welche die Hierarchie der Rechtsnormen, wie sie bis 2012 in der Schweiz gegolten hatte, in der Verfassung verankern will. Sie will lediglich, dass die direktdemokratisch beschlossene Bundesverfassung dem (nicht zwingenden) internationalen Recht vorgeht. Damit betrifft die Selbstbestimmungs-Initiative weder Migrations- noch Rassismusfragen. Die EKM und EKR stellen in ihrer Medienmitteilung auch nirgends einen solchen Zusammenhang her. Die beiden Kommissionen, die sich politisch neutral verhalten sollten, mischen sich somit unrechtmässig in den Abstimmungskampf ein.
Die SVP fordert die EKM und EKR auf, die Medienmitteilung vom 25.10.2018 zurückzuziehen und sich auf ihren gesetzlichen Auftrag zu beschränken. Der Bundesrat als Aufsichtsbehörde wird zudem aufgefordert, die Tätigkeit der beiden Kommissionen und ihre Daseinsberechtigung genauer zu prüfen. Es darf nicht angehen, dass sich die Kommissionen des Bundes mit Steuergeldern in einen demokratischen Abstimmungskampf einmischen, der nichts mit ihrem Tätigkeitsbereich zu tun hat. Offenbar sind die Kommissionen finanziell zu gut ausgestattet, wenn sie über Ressourcen verfügen, um sich in Abstimmungen ausserhalb ihrer Zuständigkeit einzumischen.