Themen
Energie
Vernehmlassung

Teilrevision der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Die SVP begrüsst die Senkung der Sätze der Einspeisevergütung und
Einmalvergütungen im Bereich der Photovoltaik. Angesichts des weltweiten dynamischen Marktumfelds ist dies ein wichtiger und richtiger Schritt. Damit wird mit denselben Mitteln mehr Produktion für diesen Energieträger erreicht.

Zudem generiert die Massnahme mehr Wettbewerb in der Branche insgesamt, was sich positiv auf die Preise für die Anlagen auswirkt. Elementar ist, dass die Senkung der Sätze auch wirklich – wie von der Verordnung vorgesehen – so durchgeführt wird und nicht wie in vergangenen Jahren auf halbem Wege stecken bleibt.

Die in der Vorlage ebenfalls enthaltenen höheren Vergütungssätze für die
Geothermie steht die SVP jedoch kritisch gegenüber. Die Nutzung dieser Technologie steht erst am Anfang. Die optimistischen Voraussagen der
Vergangenheit haben sich bislang nicht erfüllt. In diesem Zusammenhang mit noch mehr Subventionen – oder besser gesagt staatlichen Zwangsabgaben – die Grundlagenforschung voranzutreiben, ist aus unserer Sicht wenig zielführend.

Im Weiteren sind wir bei den übrigen Bestimmungen der Energieförderungsverordnung nicht überall einverstanden. Neben der sinnvollen Ergänzung, dass nur Betreiber aus dem Vergütungssystem ausgeschlossen werden, welche die Mindestanforderungen während drei Jahren in Folge nicht erfüllen, besteht bei anderen Punkten Handlungsbedarf.

So ist es absolut zwingend, dass bei der Nutzung der Wasserkraft keine Überregulierungen oder Ausschlusskriterien entstehen, welche diese wertvollste
einheimische Ressource zur Stromproduktion behindern. Dem Erhalt wie auch dem Zubau dieses Energieträgers sollen – neben den bereits bestehenden Einschränkungen – nicht noch weitere hinzugefügt werden. In diesem Sinne unterstützen wir die Stellungnahme der Stromproduzenten (u.a. Axpo) in diesem Bereich wie auch deren Bemerkungen zu den Teilrevisionen der Energieverordnung (EnV) und der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV).

 
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