Themen
Energie
Vernehmlassung

Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Die vorgeschlagene Privilegierung eines bestimmten Anbietermodells ist in sachlicher Hinsicht unhaltbar und führt zu einer Erhöhung der Lasten zuungunsten der Grundeigentümer sowie der Mieter.

Die Vorlage will, dass die Vermieter die Möglichkeit erhalten, die im Rahmen eines «Energiespar-Contractings» anfallenden Kosten als Nebenkosten in Rechnung zu stellen, soweit dieser Aufwand den Wert der erzielten Kosteneinsparungen nicht übersteigt (Art. 6c E-VMWG). Nach bisherigem Recht können solche Kosten nur teilweise auf den Mietzins überwälzt werden… Mit dieser Massnahme erhofft sich der Bundesrat insbesondere die Energiesparziele zu erreichen, indem energetische Gebäudesanierungen begünstigt werden sollen.

Beim «Energiespar-Contracting» handelt es sich um einen Vertrag, bei dem ein Dienstleister (sog. «Energy Services Company»; «ESCO») seinem Kunden helfen soll, den Energieverbrauch zu senken. Dabei erbringt diese Unternehmung alle zusammenhängenden, notwendigen Dienstleistungen und organisiert regelmässig auch die Finanzierung. Im Gegenzug ergeben sich für die «ESCO» in der Regel vertragliche Ansprüche auf die innerhalb eines gewissen Zeitraums eingesparten Energiekosten. Notabene gibt es dabei im Rahmen der Vertragsfreiheit verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten.

 
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