Die SVP zeichnet sich durch eine kontinuierliche, beharrliche Politik für die Schweiz aus. Als einzige Fraktion kämpft sie von Anfang an gegen die institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU und gegen immer noch mehr Zuwanderer und Asylanten. Auch in der nächsten Legislatur werden diese Themen zuoberst auf der Agenda der SVP stehen.
Institutionelles Rahmenabkommen (InstA)
Noch vor wenigen Monaten wurde das institutionelle Rahmenabkommen (InstA) mit der EU ein «Phantom» genannt. Seit knapp einem Monat ist der Vertragstext öffentlich. Die SVP lehnt diesen Vertrag vehement ab: Die Schweiz kann keinen Vertrag unterzeichnen, bei dem nicht mehr wir Schweizerinnen und Schweizer bestimmen, was in der Schweiz gilt, sondern die EU.
Das ist der Kern der institutionellen Anbindung an die EU: Dass die Schweiz in höchst sensiblen Bereichen zwingend EU-Recht übernehmen muss. Die gesamte Regelung der Zuwanderung aus der EU wird neu einseitig durch die EU festgelegt, also auch die Regeln für den Familiennachzug, für die Gewährung des Daueraufenthaltsrechts (auch bei Erwerbslosigkeit) oder im Bereich von Ausschaffungen krimineller EU-Ausländer. Doch auch beim Zugang zu den Schweizer Sozialsystemen (AHV/IV, UVG, EOG, ALV, FamZG, EL, IPV, Sozialhilfe etc.) liegt neu die Entscheidungskompetenz bei der EU (Anhang II zum FZA). Ganz aktuell in diesem Bereich ist der Wechsel der Zuständigkeit für Arbeitslosenleistungen an Grenzgänger, welche unsere Arbeitslosenversicherung um hunderte von Millionen Franken zusätzlich belasten würde. Doch auch der Export von Ergänzungsleistungen ins Ausland oder der unbegrenzte Bezug von Sozialhilfe bereits nach fünfjährigem Aufenthalt drohen. Wer soll diese Milliarden-Mehrausgaben an die EU bezahlen? Das darf nicht auf dem Buckel der Schweizerinnen und Schweizer passieren. Statt immer noch mehr Geld ins Ausland zu geben, steht die SVP zum Grundsatz «Spare in der Zeit, so hast du in der Not.»
Auch beim Verkehr durch die Schweiz (Land/Luft), beim Abbau technischer Handelshemmnisse (Mutual Recognition Agreement, MRA; gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für Industrieprodukte), sowie beim Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Importkontingente, Zölle, Produktevorschriften, Zulassungsbestimmungen) würde neu die EU einseitig die Bedingungen festlegen.
Die übrigen Bestimmungen des InstA sind nicht weniger alarmierend. Das im InstA vorgesehene Schiedsgericht muss eine bindende Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einholen, wenn der Streitfall EU-Recht betrifft. Gemäss übereinstimmenden Expertenmeinungen ist der grosse Teil der vom InstA betroffenen bilateralen Abkommen aus Sicht des EuGH EU-Recht. Entsprechend wird auch vom «Scheinschiedsgericht» respektive vom «EuGH im Tarnanzug» gesprochen. Somit würde das Gericht der Gegenpartei abschliessend über die Schweiz urteilen. Weiter gilt es zu beachten, dass das InstA vom EuGH nicht genehmigt wurde, womit der EuGH jederzeit im InstA heute vorgesehene Ausnahmen kassieren kann.
Seitens von Verbänden wird immer wieder argumentiert, dass das InstA zu mehr «Rechtssicherheit» führen würde, weil damit Massnahmen, wie die Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz, nicht mehr möglich seien. Dies ist falsch. Richtig ist, dass die Börsenäquivalenz (gemäss MiFIR 23) und allfällige weitere Äquivalenzverfahren nicht vom Geltungsbereich des institutionellen Rahmenabkommens betroffen sind. Äquivalenzverfahren in der EU sind einseitig ausgestaltet, das heisst die EU-Kommission entscheidet autonom als politische Behörde, ob einem Drittstaat die Äquivalenzanerkennung gewährt wird. Im Gegensatz zu einer staatsvertraglichen Lösung besteht dabei kein juristisch durchsetzbarer Anspruch für Drittstaaten. Somit wären solche Erpressungsversuche seitens der EU auch mit einem InstA weiterhin möglich (siehe auch nachfolgender Absatz betr. Ausgleichsmassnahmen resp. Sanktionen).
Die Ausgleichsmassnahmen respektive Sanktionen im Falle einer Nichtumsetzung von EU-Vorgaben machen aus der Schweiz eine Scheindemokratie: Sollte es denn das Volk wagen, nicht wie von er EU gefordert abzustimmen, wäre die EU ermächtigt, die Schweiz zu strafen. Die bei nicht EU-konformem Abstimmungsverhalten drohenden Strafen würden bei jeder Volksabstimmung wie ein Damoklesschwert über der Bevölkerung schweben und die freie Meinungsäusserung massivst beschneiden.
Zudem wird mit dem InstA eine Super-Guillotine eingeführt: Neu unterstehen nicht mehr nur die Bilateralen I der Guillotine, sondern auch alle zukünftigen bilateralen Abkommen, insbesondere auch das Freihandelsabkommen von 1972, welches gemäss Vertragstext «modernisiert» werden soll.
Die Kohäsionsmilliarde, welche zurzeit der Nationalrat berät, soll nicht die letzte sein. Stattdessen fordert die EU regelmässige Tributzahlungen.
Auch den Kantonen droht ein Souveränitätsverlust, denn neu würde die EU bei kantonalen Subventionen respektive staatlichen Beihilfen mitbestimmen. Dies würde nicht nur Beteiligungen an Kantonalbanken, Spitälern, ÖV-Anbietern, Elektrizitätswerken und Gebäudeversicherungen betreffen, sondern vor allem auch die kantonalen Steuergesetze. Da die Grundprinzipien betreffend staatlicher Beihilfen im InstA festgeschrieben sind, käme es in Wettbewerbs- und Beihilfefällen de facto zu einer Souveränitätsabtretung von den Kantonen an die EU.
Die Drohung der EU, «entweder akzeptiert die Schweiz dieses Rahmenabkommen, oder der bilaterale Weg ist zu Ende», darf die Schweiz nicht aus der Ruhe bringen. Die EU hat genauso wie die Schweiz Interesse an einem geregelten Verhältnis mit ihren Nachbarn. Ausserdem kann auch die Schweiz Gegenmassnahmen ergreifen. Wenn die EU die Bilateralen I durch die Nicht-Aufdatierung des Abkommens über die technischen Handelshemmnisse verletzt, muss sich die Schweiz auch nicht mehr an das Landverkehrsabkommen gebunden fühlen und kann entsprechend die Durchfahrtsgebühren für Lastwagen aus der EU verdoppeln oder verdreifachen.
Alternativen zum vorliegenden InstA gibt es sehr wohl: Wenn Bundespräsident Maurer nun Nachverhandlungen mit der EU fordert, so meint er damit die Ausklammerung der institutionellen Anbindung aus diesem Abkommen. Stattdessen soll das Freihandelsabkommen von 1972 unter Einschluss der technischen Handelshemmnisse für den grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr modernisiert werden, ähnlich wie sich Kanada und die EU kürzlich mit dem Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) gegenseitig Zugang zu ihren jeweiligen Binnenmärkten gewährten.
Konsequente Ausländer- und Asylpolitik
Die Folgen der Bevölkerungszunahme sind täglich und für alle spür- und erlebbar: Überfüllte Züge, verstopfte Strassen, steigende Mieten und Bodenpreise, Verlust von wertvollem Kulturland durch Verbauung der Landschaft, Lohndruck, Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt, Kulturwandel in den Führungsetagen. Die heutige Masslosigkeit bei der Zuwanderung gefährdet unsere Freiheit, Sicherheit, Vollbeschäftigung und unser Landschaftsbild. Die SVP will keine 10-Millionen-Schweiz. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU bestimmen wir nicht mehr selber, wer in die Schweiz kommen darf und wer nicht. Damit muss Schluss sein, auch damit über 50-Jährige wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Denn schon heute ist jeder Zwanzigste zwischen 18 und 65 Jahren erwerbslos, womit die Erwerbslosigkeit höher als in Deutschland ist. Klassischen Einwanderungsländern wie den USA, Kanada oder Australien käme nie in den Sinn, über 500 Millionen Bürgern anderer Staaten einen rechtlichen Anspruch auf Einwanderung zu gewähren. Ziel muss es sein, die Einwanderung strikte nach den wirtschaftlichen Bedürfnissen, im Interesse der Sicherheit und nach den verfügbaren Ressourcen der Schweiz auszurichten. Mit der Begrenzungs-Initiative will die SVP erreichen, dass die Zuwanderung ei-genständig von der Schweiz geregelt und kontrolliert wird. Die Initiative wurde am 31. August 2018 mit 119’000 gültigen Unterschriften eingereicht. Weil sich das Parlament weigerte, die Masseneinwanderungsinitiative umzusetzen, muss das Volk nun ein Machtwort sprechen.
Bei den finanziellen Konsequenzen der unkontrollierten Einwanderung von Zuwanderern und Asylanten steuert die Schweiz geradezu auf einen finanziellen Kollaps zu. Alleine die Kosten der Sozialhilfe sind von 1,7 Milliarden Franken (2005) auf 2,7 Milliarden Franken (2016) gestiegen, insbesondere aufgrund neuer Anspruchsgruppen – etwa von Arbeitnehmern über 50 Jahren oder schlecht ausgebildeten Zuwanderern und Asylanten. Aktuell sind 345‘000 Personen sozialhilfeabhängig – das ist die Zahl der Einwohner des Kantons Wallis oder des Kantons Tessin. Betrachtet man die Sozialhilfe «im weiteren Sinn» – also inklusive Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Alimentenbevorschussungen und weiterer wirtschaftlicher Beihilfen –, sieht es noch erschreckender aus. Die Kosten sind von 5,3 Milliarden Franken (2005) auf 8,1 Milliarden Franken angewachsen. Die Zahl der Bezüger ist von 660‘000 (2006) auf über 800‘000 angewachsen, was der Einwohnerzahl des Kantons Waadt entspricht. Noch nicht erfasst in dieser Statistik sind jene Asylanten, welche während der letzten fünf bis sieben Jahre in die Schweiz kamen, da diese nur in der Bundesrechnung erscheinen, in welcher diese Ausgaben mittlerweile bereits die 2-Milliarden-Franken-Grenze überschritten haben.
Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Einerseits muss die Schweiz ihre Grenzen wieder selber systematisch kontrollieren. Andererseits hat die SVP vor einer Woche die Einsetzung einer Arbeitsgruppe bekannt gegeben, welche konkrete Massnahmen zur Umlagerung von mindestens eine Milliarde Franken pro Jahr vom Asylwesen und der Entwicklungszusammenarbeit in die AHV ausarbeiten soll.