Mit dem öffentlichen Hearing zum institutionellen Rahmenabkommen (InstA) mit der EU, wollte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) erhellen, welche konkreten Folgen das Abkommen für die Schweiz hätte. Der Anlass war jedoch eine Farce: Die Debatte wurde im Keim erstickt, Aussenminister Ignazio Cassis war nicht eingeladen und die Mehrheit der sechs anwesenden Experten steht dem InstA unkritisch gegenüber.
Trotz Hearing sind die wichtigsten Fragen zum InstA, namentlich die Folgen und Anwendung der automatischen Rechtsübernahme und der Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie für die Schweiz, nach wie vor ungeklärt. Das Argument, dass schlussendlich die Europäische Union alle Streitigkeiten mittels Europäischer Gerichtshof (EuGH) zu ihren Gunsten entscheiden würde, und das Schiedsgericht de-facto keine Fragen zum EU Recht abschliessend fällen würde, konnte nicht entkräftet werden. Die Mehrheit der Experten verpasste es auch, sich mit der institutionellen Anbindung der Schweiz an die EU kritisch auseinanderzusetzen. Das Diktat durch die EU Gerichtsbarkeit wurde höher gewichtet als die Schweizerische Souveränität.
Hier Licht ins Dunkel zu bringen war offensichtlich auch nicht die Absicht von APK-Präsidentin und Economiesuisse-Wasserträgerin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP). Vielmehr ging es offenbar darum mit einer Scheindebatte eine echte Auseinandersetzung vorzugaukeln, um später sagen zu können, das InstA sei breit diskutiert worden.
Dieses durchsichtige – und einer nationalrätlichen Kommission unwürdige Vorgehen – bestätigt die Befürchtungen der SVP: Das InstA würde die Selbstbestimmung der Schweiz aushöhlen und massiven Problemen bei der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, bei der Ausschaffung Krimineller, oder bei den Einbürgerungen führen.
Die SVP vertritt als einzige politische Kraft in unserem Land weiterhin die Meinung, dass eine institutionelle Einbindung das Ende unseres eigenen Gesetzgebungsprozesses, unserer eigenen Rechtsprechung und somit unserer Unabhängigkeit bedeuten würde. Nicht mehr wir als Bürger selber oder die von uns gewählten Parlamentarier würden dann über unsere Gesetze und Regeln bestimmen, sondern Politiker, Richter und Beamte in Brüssel. Würden wir die Forderungen der EU erfüllen, käme das einer Abgabe des Stimmrechts in Brüssel gleich.