Nein zum Unterwerfungsvertrag

Vor mehr als fünf Jahren, am 23. Oktober 2013, wurde das Komitee «Gegen den schleichenden EU-Beitritt» mit alt Bundesrat Christoph Blocher als Präsident gegründet. Der Zweck dieses Komitees ist «das Zustandekommen eines ‘Rahmenvertrags’ zwischen Bern und Brüssel zu verhindern, in welchem die ‘institutionelle Einbindung’ der Schweiz in den EU-Apparat festgeschrieben werden soll.»
Seitdem der Bundesrat vor Weihnachten den Text des institutionellen Rahmenabkommens (InstA) mit der EU veröffentlichte, wird die eigentliche Strategie des Bundesrates, die rechtliche Integration der Schweiz in die EU und damit der schleichende EU-Beitritt, immer offensichtlicher. So sagt der Schweizer Verhandlungsführer Roberto Balzaretti ganz offen, dass es sich beim InstA um ein «Integrationsabkommen» in den EU-Rechtsrahmen handle. Also um genau das, wovor die SVP seit Jahren warnt: Kein bilaterales Abkommen auf Augenhöhe, sondern ein Vertrag, mit welchem in wichtigen Bereichen wie der Zuwanderung, dem Zugang zu unseren Sozialversicherungen, dem Verkehr auf unseren Strassen und Schienen sich die Schweiz einseitig dem EU-Recht unterwerfen würde und sich dafür auch noch zu jährlichen Tributzahlungen in Millionenhöhe verpflichten würde.

Schockierende Gutachten
Die unterschiedlichen zum InstA publizierten Expertengutachten sind schockierend. So warnt die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei Prager Dreifuss vor dem Durchgriff der EU auf unser Wirtschaftsrecht – dies durch Anwendung der EU-Beihilferegeln auf Bundes- und Kantonsebene. Davon betroffen wäre insbesondere das Schweizer Steuerrecht, da die «EU-Kommission ihre Beihilfevorschriften seit jeher auf steuerliche Massnahmen anwendet». Die kantonale Steuersouveränität würde mit dem InstA begraben und neu hätte die EU die Hoheit über unser Steuerrecht. Die internationale Kanzlei Steptoe & Johnson schreibt, dass «die EU-Kommission und die EU-Gerichte seit 1992 den Anwendungsbereich des EU-Beihilfeverbotes stetig ausgebaut» hätten, und dass «der institutionelle Rahmen zu einer fortlaufenden dynamischen Anpassung des für die Schweiz verbindlichen ‘Acquis’, einschliesslich etwaiger beihilferechtlichen Vorschriften führen» würde.

Professor Michael Ambühl, Staatssekretär a.D. warnt in seinem Gutachten wiederum vor der Super-Guillotine und schreibt, dass «der Automatismus der Kündigungen der betroffenen fünf Abkommen der Bilateralen I im Falle einer Nicht-Einigung wie in Art. 22 (2) InstA beschrieben, beseitigt werden» müsse.

In seinem durch Tamedia publizierten Gutachten warnt Professor Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofs a.D., eindringlich vor dem Schein-Schiedsgericht, welches «mit einem Schiedsgericht im landläufigen Sinn nichts gemeinsam» hat. So seien «kaum Fälle vorstellbar, in denen das Schiedsgericht unabhängig, d.h. ohne Einschaltung des EuGH, entscheiden kann». Und weiter: «Nach Artikel 10 Absatz 2 InstA kann jede Vertragspartei, die EU und die Schweiz, ein Schiedsgerichtsverfahren einleiten, ohne dass es dazu der Zustimmung der anderen Vertragspartei bedarf. Die Kommission, die supranationale Überwachungsbehörde der EU, wird damit zur faktischen Überwachungsbehörde der Schweiz. Da dem Schiedsgericht in praktisch allen Fällen kein Ermessen zukommt, kann die Kommission damit den eigenen Gerichtshof anrufen.»

Baudenbachers Fazit lautet: «Wenn das Schiedsgericht im Sinne von Artikel III.9 Ziff. 3 des Protokolls 3 des Rahmenvertrags von der EU angefragt wird, den EuGH anzurufen, so kommt ihm in praktisch allen Fällen kein Ermessen zu. Damit unterwirft sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei, dem bei aller Qualität und ungeachtet seiner historischen Leistung die Unparteilichkeit fehlt.»

Der Bundesrat muss das Abkommen ablehnen
Die SVP fordert den Bundesrat auf, nach Abschluss der «Konsultation» das InstA abzulehnen, weil die zwingende EU-Rechtsübernahme mit einer direkten Demokratie und einem freiheitlichen und neutralen Land wie der Schweiz nicht vereinbar ist. Ich hoffe, dass der Bundesrat wirklich für die Schweizer Interessen einsteht und diesen Mut aufbringt. Wenn nicht, so wird die SVP diesen Kampf gegen fremdes Recht und fremde Richter mit der Unterstützung des Schweizer Volkes führen.

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