Vernehmlassung

Änderung ETH-Gesetz

Die SVP teilt die Änderungen des ETH-Gesetzes weitgehend, hat jedoch Vorbehalte gegenüber der Weiterbeschäftigung von Professoren über die Altersgrenze hinaus sowie einer gesetzlichen Verpflichtung zur Schaffung eines eigenen Sicherheitsdienstes.

Die SVP erwartet von der ETH mehr Forschungszusammenarbeit sowie Austausch mit den Spitzen-Hochschulen in Grossbritannien und den USA, welche im aktuellen QS-Ranking vor der ETH platziert sind. Die Schweizer Hochschulen, ihre Professoren und Studierenden, wären gut beraten, sich an dieser «Champions League» zu orientieren, anstatt viel Zeit und Geld in teure EU-Programme wie «Horizon» & Co. zu investieren. Die besten Hochschulen aus der Rest-EU findet man nämlich erst hinter dem 30. Rang. Eine Forschungszusammenarbeit der Schweiz mit Grossbritannien ist insbesondere nach einem allfälligen Austritt des UK aus der EU von grosser Bedeutung. Doch die dortigen Hochschulen sind oftmals privatwirtschaftlich geführt. Entsprechend lohnt es sich, gewisse Rahmenbedingungen der ETH anzupassen.

Begrüsst werden von der SVP die personalrechtlichen Änderungen im Gesetz, die privatwirtschaftlichen Charakter haben und der ETH flexibleren Handlungsspielraum bieten.

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Weiterbeschäftigung von Professoren über die Altersgrenze hinaus

Professoren sind bei Erreichung der Altersgrenze die wohl teuersten Leute einer Hochschule. Die SVP unterstützt eine Weiterbeschäftigung von Professoren über das AHV-Alter hinaus nur, wenn sichergestellt ist, dass diese mit privatrechtlichen Arbeitsverträgen geregelt wird (maximale Dauer der Beschäftigung, Möglichkeit der beidseitigen ordentlichen Kündigung sowie Verzicht auf die Fortführung der beruflichen Vorsorge). Die Höhe des Lohnes muss auf 40 Prozent des Maximallohns eines ordentlichen Professors im betreffenden Jahr festgesetzt werden.

Die Weiterbeschäftigung eines «alten» Professors darf nicht zu Mehrkosten führen. Sie muss im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrats also bei der Erneuerung und Verjüngung der Professorenschaft kompensiert werden. Einerseits wird damit eine Explosion der Lohnkosten verhindert, andererseits wird so sichergestellt, dass Professoren wirklich nur in begründeten Fällen und in kleiner Anzahl über das Pensionsalter hinaus weiter beschäftigt werden. Es muss zudem sichergestellt sein, dass es sich hier um Ausnahmefälle handelt und keine allgemeine oder automatische Weiterbeschäftigung über das gesetzliche Rentenalter hinaus geschaffen wird.

Energieverkauf

Die SVP ist einverstanden damit, dass die ETH überschüssige Energie verkaufen kann. Dies soll aber nicht zu einem Kerngeschäft der ETH – mit entsprechend aufgeblähtem Personalbestand – sondern muss im Rahmen des bestehenden Personalbestandes realisiert werden.

Sicherheitsdienste

Die ETH und die Forschungsanstalten sollen, wenn nötig, primär die Polizei oder Dritte mit der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf ihrem Areal beauftragen. Die SVP hat Vorbehalte gegenüber dem Art. 36g. Dieser hat zur Folge, dass die ETH einen eigenen Sicherheitsdienst nicht definierter Grösse mit weitgehenden Befugnissen (Personenkontrollen, Videoüberwachung usw.) aufbauen kann. Dieser Gesetzesartikel schafft eine Grundlage für enorme Mehrkosten.

Beschwerderecht

Unterstützen kann die SVP hingegen die Einschränkungen beim Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rates (Art. 37 Abs. 2bis). Dies, ebenfalls im Sinne des flexibleren Handlungsspielraums.

 
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