Unter diesem Vertrag würden die Bürger leiden
Das Abkommen mit der EU sollte nicht bloss als staatspolitische Weichenstellung angesehen werden, die keinen Einfluss auf das Leben der Schweizer Bevölkerung hat. Das vom Bundesrat angepriesene Rahmenabkommen würde – falls umgesetzt – sehr schnell unerwünschte Nebenwirkungen im Alltag jedes einzelnen Bürgers entwickeln.
Das EU-Rahmenabkommen sollte nicht bloss als eine staatspolitische Weichenstellung angesehen werden, welche vom Schweizer Volk aus der Ferne betrachtet wird. Das vom Bundesrat angepriesene Rahmenabkommen würde – falls umgesetzt – sehr schnell unerwünschte Nebenwirkungen im Alltag jedes einzelnen Bürgers entwickeln.
Konkret geht es um das Verbot staatlicher Beihilfen, das die EU vorsieht und das auch für die Schweiz gelten würde, falls sie dem institutionellen Rahmenabkommen zustimmt. Das Verbot, das staubtrocken tönt, könnte für die Bürgerinnen und Bürger unangenehme Überraschungen bringen. Beispielsweise bei den Arbeitsplätzen. Denn die Kantone könnten die Ansiedlung internationaler Firmen nicht mehr fördern, und müssten ihre Unterstützungsleistungen, und das zur Verfügung stellen von vergünstigtem Bauland, einstellen. Durch das Verunmöglichen der Wirtschaftsförderung könnten Arbeitsplätze nicht geschaffen werden. In der Folge würde die Arbeitslosigkeit steigen – dies vor allem in Regionen mit heute schon wenig Arbeitsplätzen.
Das Abkommen bedeutet das mögliche Aus für Theater, Schwimmbäder und Bibliotheken.
Den ländlichen Regionen würde der Stecker gezogen. Dies nicht nur durch die steigende Arbeitslosigkeit, sondern auch weil die Grundversorgung der Swisscom mittels staatlicher Subventionen nicht mehr sichergestellt werden dürfte. Die Folge: Die ländlichen Gebiete hätten eine massiv schlechtere Internet-Anbindung als heute. Der Graben zwischen den Städten und dem Land würde sich wohl noch mehr vergrössern.
Auch andere Bereiche, in die heute staatliche Gelder fliessen, würden unter dem Rahmenabkommen mit der EU leiden. So könnte ein Profi-Sportverein allenfalls kein neues Stadion bauen, öffentliche Schwimmbäder müssten wegen nicht mehr gewährter Subventionen schliessen, oder Jugendherbergen verlottern, weil sie nicht mehr von den lokalen Behörden unterstützt werden dürften. Dasselbe gilt für Bibliotheken, Theater und andere kulturelle Einrichtungen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bund oder der Kanton die betroffene Institution unterstützt. Es macht auch keinen Unterschied, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt. Die EU wirft alle in den gleichen Topf: In ihren Augen sind diese Subventionsempfänger Unternehmen, die gegen ein Entgelt einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Institution einen Gewinn erzielt oder nicht. Das kleinste Geschäft ist nicht klein genug, um von dieser EU-Richtlinie ausgenommen zu sein. Subventionen und jegliche Art anderer öffentlicher Unterstützung gerieten bei einer Umsetzung des EU-Rahmenabkommens unter Druck, mit dem Ziel, europäischen Leistungserbringern den Schweizer Markt zu öffnen.
Die Pille «Rahmenabkommen», die den bilateralen Weg retten soll, führt also nicht zu Wohlbefinden, sondern eher zu Übelkeit und Brechreiz. Leider steht in der Packungsbeilage nichts von den schädlichen Nebenwirkungen. Darunter leiden würde der einzelne Bürger aber noch lange.