Vernehmlassung

Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zur Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands); und Änderung des BGIAA zur Registrierung der Landesverweisung im ZEMIS sowie zur Verbesserung der Statistik über Rückkehrentscheide

Die SVP befürwortet die Vorlagen im Grundsatz, verlangt jedoch vom Bundesrat, dass die Konsequenzen in einigen Bereichen klarer dargelegt werden. Dies betrifft namentlich die Anwendung der Rückführungsrichtlinie auf den Vollzug einer Landesverweisung gemäss Art. 121 Abs. 3-6 BV sowie die Überprüfung von Schweizer Bürgern im SIS, die einen Waffenerwerbsschein beantragen. Darüber hinaus sind die wiederkehrenden Kosten, bzw. der zusätzliche Personalbedarf bei Bund und Kantonen, eindeutiger abzuschätzen. Die Registrierung der Landesverweisung im ZEMIS sowie die Verbesserung der Statistik über Rückkehrentscheide begrüsst die SVP ausdrücklich.

Terrorismus und schwere Straftaten (theoretisch) wirksamer bekämpfen
Aus Sicht der SVP ist zu begrüssen, dass die Schengenstaaten verpflichtet werden, Personen im Zusammenhang mit Terrorismus zwingend im SIS zu registrieren. Gleiches gilt für die Schaffung der Möglichkeit, bei schweren oder terroristischen Straftaten neu auch Fingerabdrücke und Handabdrücke der unbekannten Täterschaft im System auszuschreiben sowie weitere Massnahmen. Damit können die Fahndung verbessert werden und Gefährder einfacher von der legalen Einreise in den Schengenraum abgehalten werden.

Zwangsehen und Kindesentführung verhindern
Kinder und Jugendliche, bei denen das Risiko besteht, dass sie Opfer von Entführung, Menschenhandel, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung und ähnlich gelagerten Straftaten sowie von Terrorrekrutierung werden, sollen künftig im SIS registriert werden können. Die SVP hofft, dass die Schweizer Behörden von dieser Möglichkeit auch entsprechend Gebrauch machen werden, insbesondere um die hohe Zahl an Kinderehen, die in der Regel als Zwangsheirat zu qualifizieren sind, und Phänomene wie Dschihadreisende besser zu bekämpfen.

Rückkehrentscheide und Einreiseverbote einfacher vollstrecken
Mit der Ausschreibung der Rückkehr im SIS können bzw. müssen Rückkehrentscheide und Einreiseverbote auch von anderen Schengenstaaten vollzogen werden. Diese Verfahrensverbesserung begrüsst die SVP. Offen bleibt jedoch die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Rückführung gegenüber dem Heimatstaat begründet wird, bzw. welche Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten im Falle eine Rückführung durch einen anderen Schengenstaat anwendbar sind. 

Mangelhafter Schutz der Aussengrenze vereitelt Sicherheitsgewinn
Es ist gemeinhin bekannt, dass bei den Schengenaussengrenzen – mit Ausnahmen der Flughäfen – eklatante Kontrolldefizite bestehen. Dies gibt mit Blick auf die öffentliche Sicherheit Anlass zu grosser Besorgnis. Da systematische Kontrollen an den Binnengrenzen nach wie vor untersagt bleiben und ein unbemerktes Umherreisen innerhalb des Schengenraums einfach möglich bleibt, stellt sich in Anbetracht der hohen bzw. nicht genau abschätzbaren Kosten die Frage nach dem effektiv realisierbaren Sicherheitsgewinn des SIS-Reformpakets. Immerhin zeigten die Beispiele der Terroranschläge der vergangenen Jahre, dass die Täter entweder keine Drittstaatenangehörige waren oder sie innerhalb des Schengenraums radikalisiert wurden. Die SVP fordert deshalb, dass in der Botschaft genauere Kostenabschätzungen – insbesondere auch für die Kantone – erfolgen als die im Vernehmlassungsbericht gemachten Aussagen.

Anwendung der Rückkehrrichtlinie unter die Lupe nehmen
Im Vernehmlassungsbericht wird erwähnt, dass die Schweiz sich bisher nicht über die Anwendung der Rückkehrrichtlinie auf strafrechtliche Landesverweisungen geäussert habe, dies aber im Rahmen dieser Weiterentwicklung zu tun beabsichtige. Aus Sicht der SVP ist bei diesem Schritt Zurückhaltung angebracht. Unsere Partei verlangt daher vom Bundesrat, dass er die Konsequenzen einer solchen Anwendung in der Botschaft klar darlegt. Insbesondere gilt es zu klären, welche Auswirkungen dies auf die Verfahren hat und ob eine solche Anwendbarkeit wieder Rückgängig gemacht werden kann. Es stellt sich weiter die Frage, ob bei einer Nichtanwendung der Rückkehrrichtlinie heute eine längere Haftdauer bzw. eine entsprechende Gesetzesänderung möglich wäre als 18 Monate und dies durch die Anwendung der Richtlinie allenfalls verunmöglicht würde. Hingegen wäre prüfenswert, ob die vorläufige Aufnahme nicht auch in das SIS eingegeben werden sollte, um allenfalls Daten zu gewinnen, die zur Aufhebung der vorläufigen Aufnahme führen könnten.

Zugriff der Waffenbüros
Weitere Vorbehalte hat die SVP in Bezug auf den Zugriff der Waffenbüros auf das SIS. Auch hier gilt es in der Botschaft klarer darzulegen, was die Konsequenzen dieser Änderung aus Sicht eines Bürgers darstellt, der einen Waffenerwerbsschein beantragt. Die SVP ist dezidiert der Ansicht, dass die Entscheidung, ob eine Bürgerin oder Bürger eine Waffe erwerben darf, einzig nach Massgabe der Schweizer Rechtsordnung und auf Grundlage der Beurteilung von Schweizer Behörden erfolgen darf.

Endlich verlässliche Statistiken über Landesverweise
Die SVP ist erfreut darüber, dass mit dieser Vorlage parlamentarische Vorstösse aus ihren Reihen umgesetzt werden. Endlich sollen in den vorhandenen Systemen auch Daten über Landesverweise, deren Vollzug, die Anwendung der Härtefallklausel etc. eingetragen werden, was die Erstellung entsprechender statistischer Auswertungen ermöglicht. Es ist aus Sicht der SVP nicht nachvollziehbar, weshalb dieser Schritt nicht bereits mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf Gesetzesstufe erfolgte.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden