Teilerfolg für die SVP: Der Bundesrat hat das Rahmenabkommen nicht unterzeichnet

Dank dem nachhaltigen Druck der SVP hat der Bundesrat das institutionelle Abkommen mit der EU (InstA) nicht unterzeichnet. Allerdings will er lediglich für die Schweiz aktuell zu erwartende Konflikte wie die Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen und den Lohnschutz mit der EU nachverhandeln. Die SVP fordert aber, dass endlich die Grundprobleme mit der automatischen Gesetzesübernahme und den fremden Richtern beseitigt werden. Die SVP fordert den Bundesrat auf, das vorliegende Abkommen abzulehnen, weil es die Unabhängigkeit, die direkte Demokratie und den Wohlstand der Schweiz massiv trifft.

Dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung davon abgesehen hat, das vorliegende institutionelle Abkommen mit der EU (InstA) zu unterzeichnen, wertet die SVP als Teilerfolg. Teilerfolg deshalb, weil der Bundesrat das Abkommen im Interesse des Landes und der Bevölkerung ablehnen müsste, da es die Schweiz schleichend in die EU führt und die Unabhängigkeit, die direkte Demokratie, den Föderalismus und den Wohlstand unseres Landes massiv trifft.

Doch statt die Interessen der Schweizer Bevölkerung zu vertreten, erfüllt der Bundesrat offenbar lieber blindlings die kurzsichtigen Forderungen der Wirtschaftsverbände economiesuisse, Swissmem, scienceindustries und der Schweizerischen Bankiervereinigung. Diese forderten Anfang Juni öffentlich, der Bundesrat solle der EU ein positives Signal geben und gleichzeitig mit der EU-Kommission die noch offenen Punkte beim Rahmenabkommen «klären», insbesondere bei den flankierenden Massnahmen, den staatlichen Beihilfen und der Unionsbürgerrichtlinie.

Bundesrat beschönigt die Zuwanderung
Dass der Bundesrat die Begrenzungsinitiative ablehnt, war zu erwarten. Erstaunlich ist indes, dass er sich gegen einen Gegenvorschlag entschieden hat. Zumal er die grossen Nachteile einräumt, die das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bringt. Dies vor allem für ältere Arbeitnehmende, die zunehmend durch junge, günstigere ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden. Die schwerwiegenden Nachteile der Personenfreizügigkeit lassen sich nicht mehr verschweigen, und sie werden mit unsicherer Wirtschaftslage noch zunehmen.

Nicht nur auf dem Arbeitsmarkt auch in vielen anderen Bereichen schadet die Personenfreizügigkeit, namentlich die masslose Zuwanderung, der Schweiz. In den letzten elf Jahren ist eine Million Menschen eingewandert. Der Bundesrat beschönigt die Einwanderungszahlen. Denn 2008 betrug der Wanderungssaldo 75’000 Personen und 2013 waren es 65’000 Personen. Was dies bedeutet, erleben wir jeden Tag: Verstopfte Strassen und Züge, eine zubetonierte Landschaft und viel mehr Energieverbrauch.

Blinder Aktionismus, statt echter Lösungen
Doch statt die Zuwanderung endlich eigenständig zu steuern, versucht der Bundesrat in blindem Aktionismus, den bedrohlichen Nachteilen der ungehinderten Personenfreizügigkeit und der largen Flüchtlingspolitik zu begegnen. Ob die oberflächlichen Massnahmen des Bundesrates tauglich und wirkungsvoll sind, ist zu prüfen. Doch schon heute kann gesagt werden: Der Vorschlag einer neu zu schaffenden Überbrückungsrente ist unbrauchbar. Er verkennt das Problem und wird dazu führen, dass ältere Arbeitnehmer mit einer Überbrückungsrente abgespiesen werden, leichter entlassen und dank der Personenfreizügigkeit durch jüngere, billigere Ausländer ersetzt werden. Die SVP lehnt dies entschieden ab.

Der Bundesrat suggeriert, dass die 2014 vom Volk angenommene Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt und «das inländische Arbeitskräftepotenzial gezielt unterstützt und gefördert» wird. Das ist falsch: Die Initiative wurde vom Parlament nicht umgesetzt: Die Schweiz steuert die Zuwanderung noch immer nicht eigenständig und der vom Parlament gegen den Widerstand der SVP beschlossene Inländervorrang funktioniert in der Praxis nicht.

 
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