Vernehmlassung

Änderung des Bankengesetzes

Die SVP unterstützt die Stossrichtung der Teilrevision des Bankengesetzes im Bereich Einlegerschutz beziehungsweise Einlagensicherung sowie Insolvenzrecht und Segregierung. Der Schutz von Einlegern wird damit verbessert und das Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz weiter gestärkt. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass die Umsetzungskosten für die betroffenen Institute im Rahmen bleiben und alle Gesellschaftsformen berücksichtigt werden.

Mittels den vorgeschlagenen Änderungen des Bankengesetzes kann die Rechtssicherheit bezüglich den Ansprüchen der Eigner und Gläubiger im Rahmen einer Bankensanierung verbessert werden. Dabei wird das heutige System der Einlagensicherung, welches sich grundsätzlich bewährt hat, im Falle einer Insolvenz nicht in Frage gestellt. Die Vorlage fokussiert allerdings zu einseitig auf Aktiengesellschaften, daher muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Vorlage, unabhängig der Gesellschaftsform (z. Bsp. Genossenschaften), praktikabel ist.

Bezüglich Auszahlungsfrist in einem Insolvenzfall führt die Verkürzung der Frist, von bisher 20 Tagen auf 7 Tagen, zu einer Stärkung des Vertrauens in den Finanzplatz. Gleichzeitig führt die Fristverkürzung nicht zu einem Swiss Finish, da die EU und die Prinzipien der International Association of Deposit Insurers (IADI) ebenfalls eine Leitlinie von 7 Tagen anwenden.

Betreffend Finanzierungsart der Auszahlungen im Insolvenzfall ist die Schaffung eines Ex-ante-Fonds zu begrüssen, so wird die Liquidität des Finanzsystems vorsorglich sichergestellt. Dabei nehmen alle Banken mittels Solidaritätsprinzip an der Einzahlung des Fonds teil, insbesondere ein in Zukunft von der Sanierung betroffenes Unternehmen, was positiv zu bewerten ist.

Bei der geplanten Segregierung wird die Trennung von Eigen- und Kundenbeständen kontenverbuchter Vermögenswerte neu auf die gesamte Verwahrungskette im Inland und auf das erste Glied im Ausland ausgedehnt. Damit wird der Anlegerschutz verbessert, gleichzeitig wird die Informationspflicht für Institute verschärft. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Informationspflicht in einem verhältnismässigen Aufwand zum erwarteten Nutzen steht (z. Bsp. standardisierte, elektronische Informationen zu Handen von Kunden).

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden