Der heute von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverband vorgestellte Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG) ist aus Sicht der SVP nicht haltbar. Die 2. Säule darf nicht zum Umlageprinzip umfunktioniert werden. Dies würde das bewährte 3-Säulen-Prinzip in der Altersvorsorge torpedieren. Die Verteuerung der Arbeit durch zusätzliche Lohnprozente würde die Sicherheit von Arbeitsplätzen gefährden, den Werkplatz Schweiz schwächen und vor allem den Mittelstand zusätzlich belasten.
Die SVP begrüsst aufgrund der demographischen Entwicklung mit erhöhter Lebenserwartung und tieferer Kapitalrendite eine Anpassung des Umwandlungs-satzes von aktuell 6,8 auf neu deren 6%. Die Kompensation über eine Erhöhung der Prämienzahlungen und der Altersgutschriften – wie vom Schweizerischen Gewerbeverband – vorgeschlagen ist prüfenswert, zumal die Mehrkosten mit rund 1,5 Milliarden Franken nachvollziehbar sind und der aktuelle Koordinationsabzug beibehalten wird. Demgegenüber ist das Modell von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband abzulehnen, da die Kostenfolgen in der Höhe von 2,7 Milliarden Franken zu hoch sind.
Vor allem aber lehnt die SVP die neu vorgeschlagene Umverteilung in der 2. Säule und die Quersubventionierung von Erwerbstätigen zu Rentnern strikte ab. In der 2. Säule muss auch künftig der Grundsatz beibehalten werden, dass jeder Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber sein eigenes, ihm klar zugeordnetes Altersguthaben erspart.