Vernehmlassung

Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen.

Der Bundesrat wurde mit der Motion 15.3416 von SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Rück-erstattung der unrechtmässig bezogenen Mehrwertsteuer auf Radio- und TV-Gebühren an alle Haushalte und Unternehmen zu schaffen. Der Gesetzesentwurf liegt nun vor. Die SVP lehnt ihn in dieser Form ab.

Das Bundesgericht ordnete die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren für die Zeit von 2010 bis 2015 an, weil die Erhebung der Mehrwertsteuer illegal erfolgt war.

Die SVP hält an dieser Stelle fest, dass der jahrelange ungerechtfertigte Einzug von Mehrwertsteuern auf Radio- und TV-Gebühren keine Kleinigkeit darstellt. Viele Gebührenpflichtige wurden bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung der Gebühren und Mehrwertsteuern sogar auf Konkurs betrieben und trugen hohe Kosten. Dies elegant mit einer pauschalen Einmalrückzahlung aus der Welt schaffen zu wollen, ist an sich nicht zu unterstützen.

Auf der anderen Seite würde eine individuelle Berechnung der Rückzahlungen ein Mehrfaches an Kosten verursachen. Die pauschale Rückvergütung ist also keine gerechte Lösung, aber wahrscheinlich die sinnvollste und günstigste.

Privathaushalte
Der Gesamtbetrag der zwischen 2010 bis 2015 unzulässig erhobenen Mehrwertsteuern (die Zeit davor soll verjährt sein) beträgt rund 170 Millionen Franken, davon stammen ca. 5 Millionen Franken von Unternehmen. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, den verbleibenden Betrag von 165 Millionen Franken durch die «voraussichtliche Anzahl abgabepflichtiger Haushalte im Gutschriftsjahr (also 3,4 Millionen) zu teilen». Das ist falsch. Die SVP fordert, dass aufgrund der starken Zuwanderung im betroffenen Zeitraum auf keinen Fall auf die Anzahl Haushaltung im Gutschriftsjahr abgestützt werden darf. Die SVP verlangt, dass mindestens die nach 2015 gegründeten neuen Haushalte von den Berechnungen und der Gutschrift ausgeklammert werden, was einerseits zu einer markant tieferen Zahl an Haushaltungen und damit zu einem höheren Betrag pro Rückvergütung führt.

Unternehmen
Im Weiteren verlangt die SVP (gemäss Motion von NR Sylvia Flückiger) zwingend eine gesetzliche Regelung auch für die Unternehmen, die aufzeigt, wie unkompliziert diese vorgehen müssen, um ihre ungerechtfertigt bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern zu können. Hier handelt es sich nämlich nicht selten um grössere Beträge. Allfällige Rückzahlungen an Unternehmen sind der Einfachheit halber steuerlich zu befreien, um Folgeaufwand zu vermeiden.

Keine weiteren Kosten zulasten der Steuerzahlenden
Die SVP fordert, dass durch die Rückzahlungsaktion keine zusätzlichen Personalkosten zulasten des Bundes entstehen dürfen. Die Leistungen sind innerhalb des verantwortlichen UVEK zu erbringen und zu tragen.

Verjährungsfrist
Wir machen abschliessend darauf aufmerksam, dass der Gesetzgeber nicht zwingend an die im Bundesgerichtsurteil festgelegte Verjährungsfrist (Zeitraum 2010 – 2015) gebunden ist. Er könnte grundsätzlich die unrechtmässige Erhebung und Verwendung der Mehrwertsteuer bis 1995 berücksichtigen und einen wesentlich weitergehenden Ausgleich schaffen. Das geschehene Unrecht kann mit der Gesetzesvorlage nicht ungeschehen gemacht werden. Deshalb erwartet die SVP vom Bundesrat, endlich festzustellen, was genau zu dem Fehler geführt hat und wer namentlich dafür verantwortlich war, um weitere solche Fälle vermeiden zu können.

Das vorliegende Gesetz ist entsprechend anzupassen. Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Vernehmlassungsantwort.

 
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