Die SVP Schweiz kann den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative in der vorliegenden Form nicht gutheissen. Statt gesamtheitlich auf eine leistungsfähigere Pflege hinzuwirken, wird einseitig die Verakademisierung vorangetrieben. Für die Finanzierung dieser teuren, theoretischen Ausbildung sollen darüber hinaus Bundesgelder für eine klar kantonale Aufgabe aufgewendet werden. Und ohne das Ergebnis entsprechender Pilotprojekte abzuwarten, soll das Pflegefachpersonal in eigener Verantwortung seine Leistungen abrechnen können. Wenn nicht einmal eine Vertragszwanglockerung eingeführt wird, lösen die Befürworter von Initiative und Gegenvorschlag eine weitere Kostenlawine ohne echte Leistungsverbesserung aus. Die SVP Schweiz appelliert an alle politischen Parteien, zumindest die kostendämpfenden Minderheitsanträge zu unterstützen. Sonst stehen zur vermeintlichen ‘Stärkung der Pflege’ nur eine Skylla-Initiative und ein Charybdis-Gegenvorschlag zur Auswahl.
Die SVP macht im Pflegebereich ungenutzte Potentiale, ineffiziente Strukturen und einen kontraproduktiven Hang zur Verakademisierung aus. Initiative und Gegenentwurf meiden es leider, diese Problemfelder zu adressieren. Sie wollen gewerkschaftlich fixe Arbeitsbedingungen für das Personal erzwingen. Art. 117a der Bundesverfassung benötigt nicht noch einen berufsspezifischen Artikel. Vielmehr muss das eigentliche Ziel darin bestehen, dass die Pflegebedürftigen eine angemessene Behandlung erhalten. Eine ungenügende Pflege führt oft zu Folgekosten im teuren stationären Bereich. Aber ebenso müssen die Prämienzahlenden davor geschützt werden, dass auch noch im Pflegebereich Überversorgung und ungebremste Mengenausweitung Einzug halten, wie sie bereits in vielen anderen Gesundheitsbereichen das Kostenwachstum ohne adäquaten Mehrwert befeuern. Und nicht zuletzt die Patienten, die einen grossen Teil der Pflegekosten selber tragen, haben ein Anrecht daran, dass sie für ihr Geld echte Leistungen erhalten, und nicht ineffiziente Strukturen subventionieren, die zu unattraktiven Arbeitsbedingungen für das Personal mitbeitragen.
Der gesetzgeberische Weg wäre unabhängig von den konkreten Inhalten einer Volksinitiative vorzuziehen. Auf den indirekten Gegenvorschlag in der vorliegenden Form muss die SVP aber beantragen, nicht einzutreten. Sie lehnt sowohl das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wie auch den Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, der einen Verpflichtungskredit von 469 Millionen Franken für acht Jahre vorsieht, ab. Sowohl das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, wie auch der Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege führen für den Bund zu hohen Kosten in einem Bereich, wo die Kantone und die Betriebe in der Verantwortung stehen. Dasselbe gilt für den Bundesbeschluss über die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in der Pflege an deren kantonalen Fachhochschulen und den Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Effizient in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere der Interprofessionalität.
Pflegeausbildung
Die Förderung der Pflegeausbildung ist zu begrüssen, wenn sie die Qualität und Effizienz der Pflegeleistungen steigert. Daran ist sie auch zu messen, nicht an einer blossen Verakademisierung des Personals, welche primär die Kosten ansteigen lässt. Es werden bereits grosse Anstrengungen mit messbaren Ergebnissen unternommen (Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-2015), um die Ausbildungszahlen zu steigern. Die nun vorgeschlagenen Zusatzanstrengungen verletzen aber die föderalistischen Prinzipien. Dieser Prinzipienbruch muss mindestens zeitlich befristet bleiben. Die Chancen des dualen Bildungssystems in der Schweiz können besser genutzt werden. Wenn genügend Hilfspersonal für die einfacheren Pflegeleistungen vorhanden ist und auch eingesetzt wird, entlastet dies die höher qualifizierten Pflegefachkräfte. So können Mehrleistungen und bessere Arbeitsbedingungen zu tragbaren Kosten generiert werden.
Personal- und Nachfolgebedarf
Angesichts der im internationalen Vergleich keineswegs tiefen Anzahl Pflegefachkräfte im Verhältnis zur Bevölkerung, und der steigenden Anzahl entsprechender Berufsabschlüsse, verstärkt sich der Eindruck, dass die vorhandenen Personalressourcen nicht effizient eingesetzt werden. Die zu hohe Dichte an zu kleinen Spitälern, Alters- und Pflegheimen hat ihren Anteil am Fachkräftemangel. Gerade angesichts des demographisch bedingten Anstiegs an Pflegeleistungen müssen diese strukturellen Ineffizienzen parallel mit der Ausbildungsoffensive und Aufwertung der Pflegeberufe angegangen werden. Sonst steigen die Kosten unverhältnismässig stärker als die effektive Leistung.
Einführung des Rechts für Pflegende, Leistungen in eigener Verantwortung abzurechnen
Eine Aufteilung in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, bei dem die Ärzte verschreiben müssen, können Sinn machen und zur gewünschten Aufwertung der Pflegefacharbeit beitragen. Ob die Übertragung von Abrechnungskompetenzen von Ärzten auf Pflegepersonal aber wirklich zu Einsparungen führt, muss erst noch durch die laufenden Pilotprojekte erwiesen werden. Sollte den Pflegefachkräften die Abrechnungskompetenz eingeräumt werden, müssen die Versicherer auf die Kosten kontrollierend einwirken können, einschliesslich Sanktionsinstrument. Eine mit Rücksicht auf die Kosten erfolgte Stärkung der Pflege wäre aus Sicht der SVP der nachhaltigere Weg, als eine einseitig durchgedrückte Scheinlösung, die wegen untragbarer Kostenfolgen bald wieder in Frage gestellt wird.