Die SVP Schweiz begrüsst die Neuerungen/Änderungen in der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen. Sie verlangt darüber hinaus, dass die Konzepte real erprobt werden und dass sich die eidgenössische Energiepolitik dem Primat der Energiesicherheit unterordnet, gerade im Hinblick auf die sichere Versorgung unseres dicht besiedelten Landes mit Trinkwasser.
Die SVP unterstützte die Revision des Landesversorgungsgesetzes und hat jüngst in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 17. Juli 2019 zur Änderung der Pflichtlagerhaltung nachdrücklich gefordert, dass die Landesversorgung wieder leistungsfähiger wird. Dazu gehört natürlich die Widerstandsfähigkeit des nationalen Wasserversorgungsnetzes. Die Erfahrung vergangener Hitzesommer zeigte, dass vorausschauende Massnahmen sehr wirksam sind. Dies wird auch dadurch eindrucksvoll bestätigt, dass Versäumnisse in der Planungs- und Vorbereitungsphase im Ernstfall nicht rechtzeitig nachgeholt werden können.
Die Verordnung weist richtigerweise darauf hin, dass die digitalen Pläne über die Wasservorkommen auch bei einem Stromausfall konsultierbar sein müssen. Die Digitalisierung darf in sensiblen Bereichen nicht als Selbstzweck vorangetrieben werden. Und weil es keine sichere Wasserversorgung ohne gesicherte Energieversorgung gibt, müssen die Erfordernisse der Versorgungssicherheit in der Energiepolitik zwingend höher gewichtet werden, als andere Aspekte, auch wenn diese gerade politische Hochkonjunktur geniessen.
Die SVP regt an, im Rahmen von Sicherheitsverbundübungen mit ausgesuchten Kantonen Wasserknappheit-Ereignisse zu beüben. Das würde in der Bevölkerung auch die Einsicht fördern, einen persönlichen Notvorrat anzulegen. Solche Übungen liefern zudem den besten Nachweis, ob die geltenden Zuständigkeiten und Vorschriften praxistauglich sind.
Der gegenüber 1991 neue Fokus auf vorbeugende Massnahmen und «Resilienz» verleitet zur Frage, ob dahinter die Sorge um geschwundene eigene Fähigkeiten zur Bewältigung von einmal eingetretenen Schadensereignissen steckt. Jede Gemeinde müsste seit den Zeiten der Gesamtverteidigung einen Zivilschutzplan führen, in denen geeignete Wasserbezugsorte aufgeführt sind. Für deren Erstellung wurden damals Tage oder Wochen veranschlagt. Gegenüber 1991 sind die Bestände und Kapazitäten von Armee und Zivilschutz drastisch verringert worden, während die potentiell zu versorgende Bevölkerung stark zugenommen hat. Auf wie viele helfende Hände könnten die Gemeinden heute noch vertrauen? Nicht vergessen werden dürfen Lagen, in denen die Bevölkerung sich nicht zu Hause, sondern in den Schutzräumen aufhalten muss.