Vernehmlassung

Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz)

Die SVP lehnt die Einführung eines flächendeckenden, schweizweiten Leitungskatasters ab. Die absehbaren Mehrkosten für die Beteiligten, insbesonde-re für die Werkeigentümer, sind im Verhältnis zum «Nutzen» unhaltbar. Ein schweizweites Leitungskataster greift darüber hinaus in die Kantonsautonomie ein und belastet die Gemeindeautonomie in unhaltbarer Art und Weise. Die Führung eines Leitungskatasters ist grundsätzlich Kantons- bzw. Gemeindehoheit.

Der Bericht Leitungskataster Schweiz schlägt vor, dass der Bund in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen «Partnern», insbesondere den Kantonen, einen Leitungskataster Schweiz aufbaut. Die Koordination auf nationaler Ebene habe homogene, aktuelle und flächendeckende Leitungsinformationen zum Ziel. Der Leitungskataster soll offensichtlich nicht rechtsverbindlich, sondern rein informativ sein.

Rund die Hälfte der Kantone und einige Städte verfügen über explizite rechtliche Bestimmungen zum Leitungskataster. Bei einigen dieser Kantone und Städte sind die Leitungskataster schon in Betrieb, bei anderen noch im Aufbau. Die andere Hälfte der Kantone führt zwar teilweise Leitungsinformationen zusammen, kennt aber bis heute keine explizite, rechtliche Bestimmung zum Leitungskataster.

Die Werkeigentümer bewirtschaften und pflegen ihre Werkinformationen für ihren Eigenbedarf und sind verantwortlich für deren Nachführung; Diese Kosten tragen sie selbst. Die Kantone sollen gemäss Bericht die Kosten für den Systemaufbau und Systembetrieb tragen und die Gemeinden liefern und bewirtschaften die Daten für das «Register aller Werkeigentümer pro Gemeinde», als neue Anforderung. Aus Sicht der SVP sind diese «neuen Anforderungen» und die in Aussicht gestellten zusätzlichen Aufgaben nach Bundesrecht ein weiterer Eingriff in die Kantons- und Gemeindeautonomie. Die immer neuen Auflagen bzw. Eingriffe sind insbesondere für kleine Gemeinden eine nicht zumutbare Mehrbelastung.

Weiter fallen die Kosten für die Finanzierung beim Bund, bei den Kantonen, bei den Gemeinden und bei den Werkeigentümern an. Der Bund beteiligt sich am Mehraufwand der durch seine Intervention ausgelöst oder verursacht wurde, also dann, wenn es um neue oder zusätzliche Aufgaben nach Bundesrecht geht. Gemäss Bericht sind für die Planung und Einführung des Leitungskatasters Schweiz mit Programmkosten in der Grössenordnung von 15-20 Millionen CHF zu rechnen. Für die durch das Kataster initial verursachten Kosten werden 20 Millionen CHF sowie jährlich 4 Millionen CHF veranschlagt; weitere Kosten durch optionale Erweiterungen sind darin nicht enthalten. Aus Sicht der SVP ist die Herleitung der Kostenfolgen im Bericht unbegründet.

Weiter ist die Einschätzung, dass sich die – evtl. mit dem Projekt vermeidbare – Schadenssumme pro Jahr im 1-2-stelligen Millionenbereich bewegen würde, offensichtlich zu optimistisch und in keiner Art und Weise nachvollziehbar. Aus Sicht der SVP bestehen grosse Zweifel an der Herleitung des – monetarisierten – Nutzens aus den vermeidbaren Schäden usw. Somit ist die «Kosten-/Nutzenanalyse» im Lichte der vorangehenden Ausführungen offensichtlich unhaltbar.

Sollte der Bund trotzdem ein Leitungskataster Schweiz einführen wollen, so ist aus Sicht der SVP folgendes zu gewährleisten:

Es besteht die Gefahr, dass ein Baubeteiligter es unterlässt die Werkeigentümer zu kontaktieren und sich beispielsweise bei Grabungsarbeiten vollumfänglich und irrtümlicherweise auf den Leitungskataster verlässt; Die hierfür notwendige (Tages-)Aktualität kann auch das zu prüfende Kataster nicht leisten, eine verbindliche Funktion wie das Grundbuch wird dieses Kataster nicht innehaben. In jedem Fall ist eine fundierte Kosten-/Nutzenanalyse zu erstellen.

Des Weiteren muss der Anspruch auf Einsicht in das Kataster beschränkt sein. Die Informationssicherheit der Daten, insbesondere die welche privaten Grund und Boden betreffen, muss jederzeit gewährleistet werden. Die Leitungsauskunft sei grundsätzlich auf Blaulichtorganisationen, auf das mit der Planung befasste Baugewerbe sowie auf Behörden zu beschränken. Somit dürfen die Daten keinesfalls für jedermann öffentlich zugänglich sein.

Zudem hat die Datenhoheit bei den Werkeigentümern und den Kantonen zu verbleiben. Die Aufgabe des Bundes ist im Sinne einer Harmonisierungs- und Koordinationsaufgabe auszugestalten. Das vorgeschlagene Modell «K» (Kantonal) ist dem Modell «A» (Aggregation) vorzuziehen.

Schlussendlich halten wir der guten Ordnung halber fest, dass die privaten Leitungen und beispielsweise Erdwärmesonden usw. – wie bisher im Konzept vorgesehen – nicht im Leitungskataster Schweiz zu erfassen sind. Eine komplette Durchleuchtung des privaten Untergrundes ist nicht notwendig.

 
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