Die Organisation der Bahninfrastruktur ist letztlich zu einer Ansamm-lung von Themen verkommen, die mit der eigentlichen Bahninfrastruk-tur nichts mehr zu tun haben. Die entsprechenden Verordnungen müs-sen deshalb aus Sicht der SVP angepasst werden.
Grundsätzliches
Die SVP vermisst eine klare Darstellung der möglichen Folgekosten (organisatorische und personelle Mehraufwände, Entschädigungen, mögliche Regresskosten usw.), die aufgrund der geplanten Änderungen zu erwarten sind. Auch die jeweiligen Kostenträger (Bund, Kanton, Passagier) sind aufzuzeigen.
Systemführerschaft
Die SVP verlangt einen stärkeren Einbezug der Kantone bei den Systemführerschaften im Bereich der Infrastruktur. Sie können eine effiziente Leistungserbringung und Kosteneinsparungen fördern. Dadurch erwartet die SVP eine bessere Koordination der Systementwicklung, insbesondere an der Schnittstelle zum Regional- und Agglomerationsverkehr. Hier sind, je nach Systemführerschaft, die Folgekosten für Bund, Kantone und Gemeinden aufzuzeigen. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass es nicht zu Monopolstellungen kommt oder eine Systemführerschaft bewirkt, dass die Besteller dem Systemführer ausgeliefert sind. Die Ausgestaltung der Systemführerschaften im Bereich Verkehr ist zwingend gemeinsam mit den Kantonen als Besteller zu präzisieren und zu erarbeiten.
Mitwirkungsrechte
Die Mitwirkungsrechte gemäss Art. 9a Abs. 4 EBG für den Netzzugang der Antragsberechtigen und Verlader bei der Fahrplangestaltung im Bereich Baustellen und Betriebsstörungen sind zu ergänzen, Art. 11b NZV, Art. 14 NZV. Privatwirtschaftliche Infrastruktureigner, Bahnbetreiber und Kunden müssen verlässlich Güterverkehrsdienstleistungen erbringen und nutzen können. Dies wurde im Eisenbahngesetz durch entsprechende Mitwirkungsrechte beschlossen. Beispielsweise bei der Baustellenplanung sehen die Verordnungsentwürfe aber keine entsprechende Detailregelung vor. Der Personenverkehr wird weiterhin bevorteilt, indem beispielsweise Nachtsperren nur in der Zeit nach der Hauptverkehrszeit abends oder vor der Hauptverkehrszeit morgens zulässig sind, wo sie nur den Güterverkehr treffen.
Entschädigungen
Die Entschädigungen für Umleitungen und Ersatzverkehre von der Bahn auf den LKW werden ungenügend geregelt. Betroffene Verlader sind direkt ebenso für ihre Mehraufwendungen zu entschädigen wie die durchführenden Bahnunternehmen. Die Verordnungsentwürfe sind diesbezüglich zu ergänzen, Art. 11b NZV.
Trassenvergabestelle
Bei der Ansiedlung der Trassenvergabestelle ist auf die Unabhängigkeit zum Besteller (inklusive Bund) zu achten. Die Verantwortung für die Planung soll weiterhin bei der Infrastrukturbetreiberin verbleiben. Die SVP ist damit einverstanden, dass das Inkasso des Trassenentgelts durch die Trassenvergabestelle erfolgt, sofern es dadurch zu keinen Mehrkosten kommt.
RailCom
Die SVP begrüsst die Schaffung einer RailCom mit Sanktionsmöglichkeiten und damit die Stärkung der Schiedskommission. Da die heutige Schiedskommission nur wenig beansprucht wurde, weil nur wenige Diskriminierungen beobachtet wurden, ist es nicht notwendig, die Schiedskommission mit zusätzlichen Aufgaben anzureichern.
Velos und Passagierrechte separat regeln
Themen wie der Transport von Velos oder die Haftung bei Verletzung oder Tod eines Reisenden haben nun wirklich gar nichts mit der Bahninfrastruktur zu tun und sind auszuklammern, respektive separat zu regeln. Passagierrechte im Fernbusverkehr sind nach Ansicht der SVP gleich zu behandeln, wie Passagierrechte im Schienen- oder Luftverkehr. Aus diesem Grund sind diese Fragen konzeptionell ganzheitlich aufzugleisen und separat zu behandeln.