Die SVP Schweiz ist mit der Totalrevision der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPF) einverstanden. Der Anlass zur Totalrevision der Verordnung lässt indes aufhorchen. Erst nach gut fünfzehn Jahren seit Schaffung des Fonds zeigte eine Überprüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) 2018 auf, dass Präventions-Projekte bislang zu leichtfertig unterstützt wurden. Die SVP erwartet, dass auch für einen gut gemeinten Zweck bestimmte Gelder verantwortungsvoll eingesetzt werden, nämlich für konkrete «Präventionsprojekte» und nicht als Pauschalen für «Präventionsmassnahmen».
Die EFK formulierte nach ihrer 2018 erfolgten Wirtschaftlichkeitsüberprüfung des TPF drei Empfehlungen:
Die SVP Schweiz kann sich mit der Totalrevision, wo sie der ersten und dritten Empfehlung nachkommt, einverstanden erklären. Betreffend der Aufsicht macht es Sinn, nicht das BAG – bei dem der TPF administrativ angegliedert ist – die Aufsicht zu übertragen. Die SVP regt jedoch an, eine noch unabhängigere Stelle als das EDI damit zu betrauen.
Irritierend ist, wenn die Geschäftsstelle gesetzlich explizit aufgefordert werden muss (neuer Buchstabe e bei Art. 2 Abs. 2), Synergien zwischen den Präventionsanstrengungen zu fördern. Die gesetzlich bereits vorgeschriebene Wirtschaftlichkeit (Art. 5 Abs. 1 Bst. b) scheint dafür bislang nicht ausgereicht zu haben. Die SVP hält es für ausreichend, wenn wie bisher konkrete Präventionsprojekte verfolgt werden, und nicht Pauschalen für «Massnahmen» fliessen. Es bedarf keiner sprachlichen Kriminalisierung des eigenverantwortlichen Tabakkonsums.
Ein Fünftel der Pauschalbeiträge an die Kantone soll für die «Tabakprävention im Setting Sport und Bewegung» eingesetzt werden. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit wirkt es nicht angezeigt, bei ohnehin gesundheitsbewussten Sporttreibenden besonders viel Präventionsarbeit zu leisten. Die SVP Schweiz würde es begrüssen, wenn im Auswertungsbericht der Vernehmlassung über die Priorisierung reflektiert würde.
Dass Gesuchstellende beim Bezug der TPF-Finanzhilfe eine «angemessene Eigenleistung» von mindestens 20 Prozent erbringen müssen, erachtet die SVP als den minimal angemessenen Richtwert.