Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln

Die SVP Schweiz hat Zweifel, dass Aufwand und Nutzen der neuen Vorschriften für Sicherheitsvorrichtungen auf Arzneimittelpackungen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. In der Schweiz wurden bislang keine gefälschten Medikamente in Umlauf gebracht. Die SVP begrüsst deshalb, wenn die neuen Vorschriften nicht für alle obligatorisch gelten. Die damit verbundenen Mehrkosten können und sollen weiterhin nur für die grossen Hersteller anfallen, die solche Vorrichtungen auf ihre für den Export bestimmten Produkten ohnehin schon anbringen.

Im Interesse der Patientensicherheit hatte sich die SVP Schweiz 2014 für eine nationale Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten ausgesprochen. Es zeichnete sich damals ein nur geringfügiger Anpassungsbedarf ab. Die SVP legte damals und auch in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Medicrime-Konvention auf eine verhältnismässige Umsetzung.

Wie der Bundesrat in seinen Erläuterungen ausführt, sind in der Schweiz bislang zum Glück keine gefälschten Medikamente in die legalen Verkaufskanäle gelangt. Grosse Exporte von Arzneiprodukten müssen solche Sicherheitsmerkmale bereits anbringen. Das Gesundheitswesen leidet in vielen Bereichen an Überversorgung. Diese braucht es nicht auch noch bei der Patientensicherheit. Den Mehrkosten, die sich für kleinere Abgabestellen durch solche Sicherheitsvorrichtungen ergeben würden, stünde für die Patientensicherheit kein erkennbarer Mehrgewinn gegenüber. Hingegen würden die Apotheken als kosteneffizienter Grundversorger in den Randregionen stärker belastet.

 
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