Vernehmlassung

Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die SVP begrüsst die Umsetzung der Motion Abate 17.3857, um Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell zu entlasten, lehnt jedoch die übrigen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen strikte ab. Sie sind entweder nicht notwendig, greifen übermässig in die Tätigkeit der Flughafenbetreiber ein oder beinhalten eine Begriffskreation, die für einen souveränen Staat nicht haltbar ist. Um die Umsetzung der Motion nicht zu gefährden, empfiehlt die SVP, die Vorlage aufzuteilen.

Grenzkantone entlasten
Wie bereits in der parlamentarischen Beratung der Motion dargelegt, unterstützt die SVP das Anliegen, dass die Grenzkantone vom Bund finanziell entschädigt werden sollen, wenn diese in einer ausserordentlichen Lage zusätzliche Leistungen im Bereich von Migration und Asyl erbringen. Gerade das Tessin ist aufgrund seiner geografischen Lage exponiert und trägt in vielerlei Hinsicht eine Zusatzlast. In diesem Sinne unterstützt die SVP die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit der Bund sich finanziell beteiligen kann.

Kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Seit dem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum haben die Flughafenbetreiber im guten Einvernehmen mit den für die Grenzkontrolle zuständigen Behörden unzählige Umgestaltungen an der Infrastruktur und den betrieblichen Abläufen vorgenommen. Mit der Einführung des Schengener Ein- und Ausreisesystems werden erneut Kosten auf Seiten der Flughafenbetreiber generiert, deren Auslöser der Bund bzw. die Politik ist. Umgestaltungen sind stets Bestandteil eines Plangenehmigungsverfahrens, bei dem die Bundesbehörden unter Federführung des BAZL ihre Interessen ausreichend einbringen können. Es besteht also aus Sicht der SVP in keinster Weise Anlass für eine zusätzliche gesetzliche Grundlage mit weitgehenden Anordnungskompetenzen der Behörden unter Strafandrohung und ohne jedwedes Mitspracherecht der direkt betroffenen Betreiber. Letztlich ist es immer im Interesse der Flughafenbetreiber, dass die Abläufe rund um Grenz- und Zollkontrollen möglichst reibungsfrei vonstattengehen. 

Keine Kostenabwälzung hoheitlicher Aufgaben
Grenzkontrollen gehören zu den ureigensten hoheitlichen Aufgaben eines souveränen Staates. Umso erstaunter muss daher die SVP feststellen, dass der Bund nun versucht, weitere Teile dieser Kosten auf die Flughafenbetreiber abzuwälzen. Bereits heute beteiligen sich diese an den Kosten der Infrastrukturen für die Pass- und Zollkontrollen, am Perimeterschutz usw. Beim Grenzübertritt auf Strasse und Schiene wird den Betreibern oder den Transportunternehmen jedoch keine Kostenbeteiligung zugemutet. Diese Ungleichbehandlung von Verkehrsträgern darf nicht noch weitergetrieben werden. Daher fordert die SVP, dass die Flughafenbetreiber wie bisher bestimmte Infrastrukturen zulasten der Behörden abrechnen können. Es gibt keinen Anlass, an dieser Kostenteilung etwas zu ändern, schon gar nicht zulasten der Betreiber, die in einem internationalen Standortwettbewerb stehen und durch die aktuelle Lage um den Coronavirus gewichtige Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Verfehlte Terminologie
Einer einheitlichen Terminologie ist im Grundsatz nichts entgegenzusetzen. Doch mit der Umbenennung der Schweizer Landesgrenze in «Schengen-Binnengrenze der Schweiz gemäss Schengener Grenzkodex» wird der Bogen überspannt. Diese Begriffskreation ist nicht nur viel zu komplex, sondern eines souveränen und unabhängigen Staates schlicht nicht würdig. Die SVP lehnt diese Begriffsschöpfung aus grundlegender Überzeugung entschieden ab und fordert stattdessen die Verwendung eines einfachen und klaren Begriffs, der insbesondere auch der Sensibilität der Thematik gerecht wird: z.B. Schweizer Landesgrenze vs. Schengen-Aussengrenze.

Unverständlicher Verzicht auf Erhöhung des Strafmasses bei Art. 116 AIG
Die SVP begrüsst die Neuformulierung der Sachüberschrift mit dem Begriff «Menschenschmuggel» in Art. 116 AIG. Auch der Verzicht auf eine Verschiebung vom Neben- ins Kernstrafrecht sowie die Beibehaltung der Gerichtsbarkeit ist nachvollziehbar. Die Argumente, weshalb jedoch auch eine Erhöhung des Strafmasses abgelehnt wird, überzeugen die SVP nicht. Die Praxis zeigt, dass viele Migranten, die über solche Wege in die Schweiz gelangen, in der Regel nicht zurückgeschafft werden können und zudem teilweise über Generationen hinweg wirtschaftlich nie richtig Fuss fassen können. So verursachen sie im Bereich von Fürsorge, Integrationsleistungen und anderen staatlichen Massnahmen enorme Kosten. Insofern ist eine zehnjährige Freiheitsstrafe als maximale Strafandrohung für Menschenschmuggel aus Sicht der SVP verhältnismässig. Dass der heutige Strafrahmen regelmässig nicht ausgeschöpft wird, kann kein Argument gegen eine Erhöhung sein. Der Strafrahmen stellt immer auch einen Orientierungsrahmen dar, nach dem sich die Gerichte zu richten haben. Entscheidet sich der Gesetzgeber also dafür, diesen anzuheben, zeigt er damit den Gerichten an, dass im Grundsatz höhere Strafen ausgefällt werden sollen, unabhängig davon, wie oft die Gerichte den maximalen Strafrahmen nutzen. In Ergänzung zur Erhöhung des Strafmasses fordert die SVP, zu prüfen, inwiefern Schlepper für die Kosten, die dem Staat durch die eingereisten Personen entstehen, haftbar gemacht werden können.

Aufteilung der Vorlage angezeigt
Angesichts der grundlegenden Vorbehalte gegen grosse Teile der Vorlage legt die SVP nahe, der Bundesversammlung die unproblematische Umsetzung der Motion Abate separat vorzulegen.

 
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