Die weitgehende Stilllegung der Wirtschaft kostet die Schweiz 6 Milliarden Franken pro Woche. Die SVP-Fraktion fordert, das Notrecht dringend aufzuheben, auf weitere planwirtschaftliche, zentralistische Eingriffe zu verzichten und die verfassungsmässige Ordnung wiederherzustellen. Vor allem dürfen jetzt keine weiteren Gelder mehr unter Notrecht gesprochen werden. Zudem wird die SVP-Fraktion in der ausserordentlichen Session alle Bestrebungen entschieden bekämpfen, die einen staatlich verordneten Mietzinsverzicht fordern. Ein solches Gesetz wäre nichts anderes als eine staatlich angeordnete Enteignung. Eine Volksabstimmung über diesen massiven Eingriff in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte wäre zwingend.
Die Massnahmen des Bundesrates zum Schutz vor dem Corona-Virus haben dramatische Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. Gegen zwei Millionen Menschen, also mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmenden, sind in Kurzarbeit, über 150’000 Menschen sind arbeitslos. Der vom Bundesrat via Notrecht verordnete Stillstand eines grossen Teils unserer Wirtschaft und des öffentlichen Lebens kostet 6 Milliarden Franken pro Woche.
Damit diese Schäden nicht noch grösser werden, hat die SVP als erste Partei am 31. März 2020 eine Strategie zum Schutz der Bevölkerung unter Minimierung der wirtschaftlichen Schäden präsentiert. Mittlerweile weiss man mehr über die Corona-Pandemie. Die prognostizierte Katastrophe ist nicht eingetroffen. Weil die Infektionskurve abflacht, hat die Bundeshausfraktion der SVP die Strategie angepasst und an ihrer heutigen Fraktionssitzung beschlossen, in einem Vorstoss in der ausserordentlichen Session vom 4. Mai 2020 folgenden Forderungen zu stellen:
Das Corona-Virus wird uns beschäftigen, bis die Wissenschaft einen wirksamen Impfstoff dagegen gefunden hat. Mittlerweile lässt sich sagen, dass die Gefährlichkeit der Pandemie anfänglich überschätzt wurde. Die Todesfälle konzentrieren sich zu 97 Prozent auf über 65-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen. Bei jüngeren Personen ist die Todesfallquote praktisch null.
Damit haben sich nur die über 65-Jährigen mit Vorerkrankungen zu isolieren. Die anderen – gesunde Ältere und Jüngere – können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder in die Läden, an die Arbeit, in die Gesellschaft, in die Schule – zurück ins Leben.