Vernehmlassung

16.432 n Pa. Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung – Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die SVP begrüsst, dass in der Logik des Öffentlichkeitsprinzips der Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich kostenlos erfolgen soll. Die Ausnahme für besonders umfangreiche Gesuche mit einer Maximalgebühr erscheint gerechtfertigt. Richtig ist aus Sicht der SVP, dass den Gesuchstellern im Vornherein mitgeteilt wird, sofern eine Verwaltungsstelle vom Prinzip der Kostenlosigkeit abweichen möchte.

Es gilt zu verhindern, dass Behörden den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten einschränken, in dem sie den Gesuchstellern hohe Gebühren auferlegen. Aus diesem Grund unterstützt die SVP die Stossrichtung der Vorlage, wonach der Grundsatz des kostenfreien Zugangs gesetzlich verankert werden soll.

Um zu verhindern, dass bestimmte Personen von ihrem kostenlosen Auskunftsrecht exzessiv Gebrauch machen, ist es angebracht, bei besonders aufwändigen Begehren ausnahmsweise eine Gebühr zu erheben. Dabei ist es sinnvoll, auf das messbare Kriterium der Arbeitsstunden abzustützen und einen dementsprechenden Schwellenwert zu definieren. Die SVP begrüsst, dass im Gesetz eine Maximalgebühr genannt wird, um sicherzustellen, dass auch umfassende Auskunftsbegehren erschwinglich bleiben. Richtig ist in jedem Fall, dass die Gesuchsteller vorgängig informiert werden müssen, wenn die Verwaltung vom Grundsatz der Kostenlosigkeit abzuweichen gedenkt.

 
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