Die SVP unterstützt die Vorlage, welche die einkommenssteuerliche Behandlung von Leibrenten und ähnliche Produkte näher an die ökonomische Realität heranführt. Dabei werden ungerechtfertigte Steuerzahlungen reduziert.
Die bis anhin geltende Aufsplittung zwischen steuerfreien Kapitalrückzahlungs- und einer grundsätzlich steuerbaren Kapitalertragskomponente (im Verhältnis 60 zu 40) ist im andauernden Tiefzinsumfeld nicht haltbar. Die Vorlage erlaubt es, diese zurückzuführende Übersteuerung des Ertragsanteils von periodischen Rentenleistungen zu reduzieren. Der Gesetzeswortlaut erklärt neu, dass ausschliesslich der «Ertragsanteil» einkommensteuerpflichtig ist und die Kapitalrückzahlungskomponente einkommenssteuerfrei ist (Art 22 Abs. 3 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)). Ein Abstellen auf einen «maximalen technischen Zinssatz (Art. 36 Abs 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)) unterstreicht die Notwendigkeit, Aspekte der Umsetzung angemessen zu gewichten.
Die mit der Reform notwendige Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStV), mit dem Ziel, die notwendigen Daten und Informationen an die kantonalen Steuerverwaltungen zu liefern, ist zu begrüssen. Entgegen der heutigen Rechtslage erhalten die kantonalen Steuerverwaltungen eine Meldung, welche den effektiven Frankenbetrag der im Vorjahr ausgerichteten periodischen Leistung ausweist. So kann der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer verbessert und das Veranlagungsverfahren der kantonalen Steuerverwaltungen entlastet werden.
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) schätzt Mindereinnahmen für den Bund und Kantone in der Höhe von 45 Millionen Franken. Diese kommen aber insbesondere dem Mittelstand zu Gute und sind zu unterstützen.