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Sozialwerke
Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) – Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung

Die SVP Schweiz stimmt einer Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu, um unserer Volkswirtschaft nach der Covid-19-Krise eine Zusatzbelastung durch höhere Lohnnebenkosten zu ersparen. Dass dafür bis zu 14,2 Milliarden Franken notwendig sein könnten, zeigt auf, dass die unkontrollierte Zuwanderung für unsere Sozialwerke gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten ein gefährliches Risiko darstellt.

Damit die durch die Covid-19-Krise ausserordentlich belastete Arbeitslosenversicherung Ende 2020 nicht die Schuldenobergrenze von 8 Milliarden Franken erreicht oder sogar überschreitet, hat das Parlament in der Sommersession 2020 einen Nachtragskredit gutgeheissen. Solch weitreichende Entscheide bedürfen einer ordentlichen Gesetzesgrundlage. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision kann der Bund die ALV 2020, und bei Bedarf auch 021, ausserordentlich unterstützen. Zentral ist für die SVP, dass die Schuldenbremse bei der ALV nicht ausgehebelt wird und wiederholt an dieser Stelle ihre Haltung, die sie während der Sommersession 2020 dargelegt hat: Ohne eine ausserordentliche Zusatzfinanzierung müssten die Lohnbeitragssätze um bis zu 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Der Konsum von Schweizer Produkten und Dienstleistungen würden durch höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge jedoch empfindlich geschwächt. Die Wirtschaft muss raschestmöglich wieder aus den Modus der Kurzarbeit heraus, zurück in den normalen Arbeitsmodus geführt werden. Dazu braucht es eine wirtschaftliche Erholung. Deshalb trägt die SVP Schweiz diese Zusatzfinanzierung der ALV mit. Mittelfristig ist die Finanzierung der ALV grundlegend durch den Bundesrat zu überprüfen, um die Finanzierung allgemein auf ein stabileres Fundament zu stellen, um die ALV krisenresistenter zu machen.

Unsere Volkswirtschaft benötigt nämlich nicht nur kurzfristige Hilfen, um den massiven Konjunktureinbruch infolge der unvorhergesehenen Epidemie zu bewältigen. Sie leidet auch an einer strukturellen Schwäche, die sie unnötig krisenanfällig macht. Infolge der Personenfreizügigkeit erlebt unser Land seit Jahren eine unkontrollierte Massenzuwanderung. Gerade die geringer Qualifizierten werden nun infolge Stellenverlust in grosser Zahl die Leistungen unser Sozialwerke in Anspruch nehmen müssen. Sie tragen folglich nicht, wie von den Befürwortern der masslosen Zuwanderung unablässig behauptet, zur Finanzierung unserer Sozialwerke und unserer Altersvorsorge bei, sondern erhöhen die schon vor der Krise überproportional hohe Zahl ausländischer Arbeitsloser. Nur mit einer kontrollierten Zuwanderung kann der Wohlstand der Schweiz nachhaltig gesichert werden.

 
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