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Sozialwerke
Vernehmlassung

Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebs-schliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)

Die SVP hat Verständnis für Unternehmen, welche auf Grund von COVID-19 relevanten Anordnungen ihre Geschäftstätigkeit signifikant reduzieren oder sogar stoppen mussten. Temporäre Umsatzeinbussen können Firmen mit signifikanten Herausforderungen konfrontieren. Nichtsdestotrotz lehnt die SVP das vorliegende Bundesgesetz ab, da dieses nichts anderes als eine staatlich angeordnete Enteignung und ein massiver Eingriff in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte darstellt. Damit würde die Büchse der Pandora geöffnet, ist doch die Eigentumsgarantie die Grundlage für eine funktionierende Marktwirtschaft sowie die Voraussetzung für die Gewährleistung der öffentlichen Wohlfahrt. Mit Überbrückungskrediten, Erwerbsersatz für Selbständige und Kurzarbeitsentschädigung wurde eine gute Abfederung für die betroffenen Betriebe beschlossen.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung verfolgt das Ziel, von staatlichen COVID-19-Anordnungen betroffenen Betrieben, welche weniger als 15’000 CHF pro Monat Miete bezahlen, auf dem Gesetzesweg eine staatlich angeordnete Mietsenkung zu gewähren. Die SVP spricht sich aus vier Gründen gegen die Vorlage aus.

Erstens verfügt das Schweizer Vertragsrecht durchaus über die Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung zwischen Mieter und Vermieter zu finden und anzuwenden. Vermieter haben schweizweit freiwillig auf Millionen von Mieteinnahmen verzichtet, um den Mietern während der angeordneten Schliessung oder Geschäftstätigkeitsreduktion entgegenzukommen. Einige Kantone haben gar Sonderregelungen erlassen. Es besteht deshalb aus dieser Perspektive keine Notwendigkeit ein dringliches Gesetz auf Bundesebene zu verabschieden, um den Vertragsparteien und Kantonen vorzugreifen und diese zu bevormunden.

Zweitens würde dieses Gesetz nicht nur eine Einmischung in das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch in manchen Fällen zu einer Besserstellung des Mieters gegenüber dem Vermieter führen. Unabhängig davon, wie gross der finanzielle Engpass während den COVID-19 Monaten für den Mieter ist, hätte der Mieter das Recht, eine Preisreduktion von 60% auf die Miete gesetzlich zu erwirken. Dies entbehrt jeglichem Gerechtigkeitsgedanken, da die Vermieter auf schweizweit geschätzte mehr als 200 Millionen Franken verzichten müssten.

Drittens hat der Bundesrat, gerade um kleinere und mittlere Unternehmen finanziell temporär zu entlasten und deren Liquidität zu erhöhen, die Möglichkeit geschaffen, schnell und unkompliziert an Überbrückungskredite zu gelangen. Damit hat der Bundesrat bereits eine grundlegende Anschubhilfe geleistet, welche die Unternehmen während wirtschaftlich besseren Zeiten zurückzahlen müssen. Die Eigenverantwortung dieser Unternehmen wird mittels rückzahlbaren Überbrückungshilfen besser gefördert als einseitige und einschneidende Massnahmen zu Lasten der Vermieter.

Viertens könnten die Vermieter von dem vorgeschlagene Härtefallfonds in der Praxis kaum profitieren, da sie eine wirtschaftliche Notlage geltend machen müssen, welche aufgrund von COVID-19 eingetroffen ist. Abgesehen davon müssen neue bürokratische Strukturen aufgebaut werden, um diesen Härtefallfonds zu betreiben.

Aus all diesen Gründen lehnen wir dieses Gesetz ab.

 
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