Vernehmlassung

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) aufgrund der Teilrevision vom 21. Juni 2019 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit»

Die SVP Schweiz befürwortet die vorgesehen Änderungen im KVV, sieht aber noch Präzisierungsbedarf, damit Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen weiter gestärkt werden können.

Bei der Kostendiskussion um das schweizerische Gesundheitswesen ist viel die Rede von Mengenausweitung und unnötig erbrachten Leistungen. Besonders kostspielig fallen Patientinnen und Patienten, wie auch den Prämienzahlenden jene Leistungen an, die in schlechter Qualität erbracht werden.

Qualitätsverträge, Artikel 77a

Die Verbände der Versicherer und Leistungserbringer sollen der Eidgenössischen Qualitätskommission und dem Bundesrat Jahresberichte vorlegen, ob die bundesrätlichen Qualitätsziele erreicht wurden, und wo Handlungsbedarf besteht. Diese werden auch publiziert. Aus Sicht der SVP sollten diese Berichte auch der Gesundheitsdirektorenkonferenz, der Eidgenössischen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit und deren Pendants in den Kantonen unterbreitet werden.

Artikel 77b, Zusammensetzung der Eidgenössischen Qualitätskommission

Dass zwei Mitglieder die Patientenorganisationen und «Versicherten» vertreten sollen, lässt Fragen offen. Anders als die Patienten verfügen die Versicherten (leider) über keine organisierte Interessensvertretung, sodass unklar ist, wer sie konkret vertreten soll. Ausserdem sind die Interessen der Versicherten mitnichten deckungsgleich mit denen der Patienten. Deshalb sollen beide Gruppen separat aufgezählt werden und mit jeweils einer Stimme in der Kommission vertreten sein.

Artikel 77c, Daten der Kantone, der Leistungserbringer und der Versicherer

Dass Leistungserbringer und Kantone unter Absatz 3 ausdrücklich verpflichtet werden, Daten an von der Eidgenössischen Qualitätskommission beauftragte Dritte zu liefern, befürwortet die SVP Schweiz ausdrücklich. Eine aussagekräftige Datengrundlage trägt zu einem positiven Qualitätswettbewerb zwischen den Kantonen bei, von dem Patientinnen und Patienten wie auch die Prämienzahlenden profitieren.

 
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