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Gesundheit
Vernehmlassung

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung betreffend Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung: Vernehmlassungsantwort der SVP Schweiz

Die SVP Schweiz sieht in den Planungskriterien von Spitälern, Geburtshäusern und Pflegeheimen Schritte in die richtige Richtung, wozu sie konkrete Ergänzungen und wegen der aktuellen Coronakrise noch eine allgemeine Bemerkung anbringen möchte. Bei den Bestimmungen zur Tarifermittlung beim DRG-Vergütungsmodell befürwortet die SVP Schweiz die Förderung von ambulanten Pauschalen. Mit der Ergänzung der VKL mit Bestimmungen zur Herleitung der schweregradbereinigten Kosten beim Vergütungsmodelltypus DRG ist die SVP Schweiz einverstanden.

Die Spitalplanung ist eine der wichtigsten Stellschrauben im komplexen Schweizer Gesundheitswesen, gerade was dessen Leistungsfähigkeit, aber auch die Überversorgung anbelangt. Die Corona-Pandemie legt aber schonungslos offen, dass eine grosse Anzahl Spitäler mit ungenügenden Vorräten an einfachsten Schutzausrüstungsmaterialien nur einen trügerischen Eindruck von Leistungsfähigkeit erzeugen. Die Weckrufe früherer Pandemien in anderen Weltregionen, und auch der Sicherheitsverbundübung von 2014, wurden zu wenig gehört. Dieses Jahr wurden wir wieder daran erinnert, dass in Krisen nur auf landeseigene Mittel Verlass ist. Es muss bei der Planung wieder besser abgewogen werden, welche Leistungen im Normalfall in welcher Dichte durch die zivilen Spitäler erbracht werden müssen, und was als Reservekapazität für Krisenzeiten effizienter von Armee und Bevölkerungsschutz bereitgehalten werden kann. Dort wurden seit den 1990er-Jahren tausende von Betten weggespart, während zivile Überkapazitäten die Prämienzahlenden belasten.

Die SVP Schweiz verspricht sich von, und erwartet von der Weiterentwicklung der Planungskriterien, dass sie einen Beitrag dazu leisten, Überkapazitäten zugunsten von wirklich gefragter Leistungsfähigkeit abzubauen. Eine gestärkte Überregionale Koordination erhöht die Flexibilität bei Patientenübernahmen, auch und gerade in angespannten Lagen.

Zu den Planungskriterien von Spitälern, Geburtshäusern und Pflegeheimen

Epidemiologische Bedarfsfaktoren sollen auch aus Sicht der SVP höher gewichtet werden. Wie einleitend erwähnt dürfen aber Überkapazitäten nicht als Krisenreserven verklärt werden. Die von ihnen hervorgerufenen Kosten können dazu führen, dass dafür an Orten gespart wird, wo der Mangel erst in der Krise zu Tage tritt. Was es braucht sind kosteneffiziente Reserven an Infrastruktur, Personal und Material/ Medikamenten etc., die zeitgerecht aktiviert werden können. Nicht nur die leistungserbringenden Organisationen müssen eine «Sicherheitskultur» pflegen, sondern auch die planenden Stellen in den Kantonen.

Art. 58d, Abs. 3: Wenn die Planungskriterien für Spitäler einheitlicher definiert werden, wird das Problem der Mehrfachrolle der Kantone in der Spitalplanung entschärft. Der Ermessungsspielraum der Kantone darf dabei kein Vorwand sein, die Minimalstandards nicht an den besten schweizweiten Resultaten auszurichten.

Dass zu wenig höher qualifiziertes Pflegefachpersonal zu Qualitätsmängeln führen kann, ist an sich richtig. Der quantitative Bedarf muss aber von den Patienten, nicht von den Strukturen her berechnet werden. Die SVP wiederholt an dieser Stelle, dass neben der Anzahl Pflegefachpersonal und Pflegebedürftigen eben auch die Grösse und Anzahl der Pflegeeinrichtungen mitentscheidend ist, ob die Leistungen qualitativ gut sowie auch kosteneffizient erbracht werden können.

Die von den Kantonen zu prüfenden, standardisierten Messresultate zur Sicherheitskultur müssen öffentlich vergleichbar sein. Erst dann kommt zwischen den Kantonen ein positiver Wettbewerb im Qualitätsbereich in Gang. Dieselbe Transparenz muss unbedingt auch bei der Kosteneffizienz gelten.

Zu Bestimmungen zur Tarifermittlung beim DRG-Vergütungsmodell

Ambulante Pauschalen sind im Kampf gegen die Mengenausweitung zu fördern. Ihre Einführung ist aber nicht nur zu «prüfen», sondern soll wo immer möglich auch realisiert werden.

Zur Ergänzung der VKL mit Bestimmungen zur Herleitung der schweregradbereinigten Kosten beim Vergütungsmodelltypus DRG hat die SVP Schweiz keine Bemerkungen.

 
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