Die SVP Schweiz sieht in den Planungskriterien von Spitälern, Geburtshäusern und Pflegeheimen Schritte in die richtige Richtung, wozu sie konkrete Ergänzungen und wegen der aktuellen Coronakrise noch eine allgemeine Bemerkung anbringen möchte. Eine erste Lehre der Krise muss sein, dass das Thema Versorgungssicherheit nicht mehr ohne Fachexpertisen über den Bedarf in besonderen und ausserordentlichen Lagen diskutiert wird. Bei den Bestimmungen zur Tarifermittlung beim DRG-Vergütungsmodell befürwortet die SVP Schweiz die Förderung von ambulanten Pauschalen. Mit der Ergänzung der VKL mit Bestimmungen zur Herleitung der schweregradbereinigten Kosten beim Vergütungsmodelltypus DRG ist die SVP Schweiz einverstanden.
Die Spitalplanung ist eine der wichtigsten Stellschrauben im komplexen Schweizer Gesundheitswesen, gerade was dessen Leistungsfähigkeit, aber auch die Überversorgung anbelangt. Die Covid-19-Epidemie legt schonungslos offen, dass eine grosse Anzahl Spitäler mit ungenügenden Vorräten an einfachsten Schutzausrüstungsmaterialien nur einen trügerischen Eindruck von Versorgungssicherheit erzeugen. Die Weckrufe früherer Pandemien in anderen Weltregionen, und auch der Sicherheitsverbundübung von 2014, wurden zu wenig gehört. Seit 2018 liegt ein Gutachten zum Koordinierten Sanitätsdienst vor. Dieses Jahr wurden wir wieder daran erinnert, dass in Krisen nur auf landeseigene Mittel Verlass ist. Es muss bereits bei der Planung von Infrastrukturen wieder besser abgewogen werden, welche Leistungen im Normalfall in welcher Dichte durch die zivilen Spitäler erbracht werden müssen, und was als Reservekapazität für Krisenzeiten effizienter von Armee und Bevölkerungsschutz bereitgehalten werden kann. Dort wurden seit den 1990er-Jahren tausende von Betten weggespart, während zivile Überkapazitäten für den Mittelstand erdrückende Prämienlasten erzeugen.
Die SVP Schweiz verspricht sich von, und erwartet von der Weiterentwicklung der Planungskriterien, dass sie einen Beitrag dazu leisten, Überkapazitäten zugunsten von wirklich gefragter Leistungsfähigkeit abzubauen. Eine gestärkte Überregionale Koordination erhöht die Flexibilität bei Patientenübernahmen, auch und gerade in angespannten Lagen. Die SVP hätte deshalb erwartet, dass der Oberfeldarzt der Schweizer Armee selbstverständlich in so ein Vernehmlassungsverfahren einbezogen wird. Seine Expertise ist hier nachträglich, und bei künftigen für ihn relevanten Vernehmlassungen generell einzuholen.
Die Kantone befinden sich heute in einem ausgeprägten Mehrfachrollenkonflikt. Sie sind Versorungsplaner, Finanzierer, Genehmigungsbehörde, Festsetzungsbehörde, und Wirtschaftsförderer. Eine echte Auflösung dieses Mehrfachrollenkonflikts wäre erst erreicht, wenn die Kantone keine Spitäler mehr betreiben würden, und sich auf die Regulierung konzentrieren könnten. Und für die hochspezialisierte Medizin sollte nicht bloss eine regionale Planung angestrebt werden, sondern es muss national entlang von Achsen gedacht werden.
Zu den weiterzuentwickelnden Planungskriterien von Spitälern, Geburtshäusern und Pflegeheimen hat die SVP folgende Anliegen:
Artikel 58b: Wenn die Kantone bei der Versorgungsplanung nach den jüngsten Erfahrungen die Epidemiologische Bedarfsfaktoren höher gewichten, ist zu erwarten, dass sie ihre Partner im Sicherheitsverbund über den Koordinierten Sanitätsdienst mindestens konsultieren. Wie einleitend erwähnt dürfen Überkapazitäten in der alltäglichen Versorgung nicht als Krisenreserven verklärt werden. Was es braucht sind kosteneffiziente Reserven an Infrastruktur, Personal und Material/ Medikamenten etc., die zeitgerecht aktiviert werden können.
Art. 58d, Abs. 3: Wenn die Planungskriterien für Spitäler einheitlicher definiert werden, wird das Problem der Mehrfachrolle der Kantone in der Spitalplanung entschärft. Der Ermessungsspielraum der Kantone darf dabei kein Vorwand sein, die Minimalstandards nicht an den besten schweizweiten Resultaten auszurichten. Der erläuternde Bericht verweist an dieser Stelle auch auf den Finanzierungsschlüssel gemäss Art. 49a KVG. Heute gibt es einzelne Kantone, die sich einseitig von ihrer Leistungspflicht befreien, die sie gemäss diesem KVG-Artikel hätten, wenn Spitäler die Auflagen nicht einhalten. Hier muss auf Verordnungsebene ein Riegel geschoben werden, damit ein Kanton nicht ausgerechnet die Kosten der Spitäler, die ineffizient arbeiten oder anderweitig die Planungsauflagen verletzen, in Richtung Patienten und letztlich der Zusatzversicherungen abschieben kann. Die Sanktion des Kantons soll das fehlbare Spital treffen, nicht die Patienten und Prämienzahlenden.
Der quantitative Bedarf an Pflegepersonal muss von den Patienten, nicht von den Strukturen her berechnet werden. Die SVP wiederholt an dieser Stelle, dass neben der Anzahl Pflegefachpersonal und Pflegebedürftigen eben auch die Grösse und Anzahl der Pflegeeinrichtungen mitentscheidend ist, ob die Leistungen qualitativ gut sowie auch kosteneffizient erbracht werden können.
Die von den Kantonen zu prüfenden, standardisierten Messresultate zur Sicherheitskultur müssen öffentlich vergleichbar sein. Erst dann kommt zwischen den Kantonen ein positiver Wettbewerb im Qualitätsbereich in Gang. Dieselbe Transparenz muss zwingend auch bei der Kosteneffizienz gelten.
Zu Bestimmungen zur Tarifermittlung beim DRG-Vergütungsmodell möchte die SVP Schweiz anmerken:
Ambulante Pauschalen sind im Kampf gegen die Mengenausweitung zu fördern. Ihre Einführung ist aber nicht nur zu «prüfen», sondern soll wo immer möglich auch realisiert werden.
Zur Ergänzung der VKL mit Bestimmungen zur Herleitung der schweregradbereinigten Kosten beim Vergütungsmodelltypus DRG hat die SVP Schweiz keine Bemerkungen.