Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

Die SVP Schweiz anerkennt, dass es für die Selbstregulierung der Branche eine gesetzliche Grundlage braucht. Kein Bedarf besteht hingegen an staatlicher Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. In der vorgelegten Form ist zudem unklar, ob auch der interne Vertrieb von den Regulierungen erfasst werden könnte, womit definitiv über das Ziel hinausgeschossen würde. Weil die Problematik der Kaltakquise nur bei der Tätigkeit externer Vermittler besteht, ist für die SVP nicht nachvollziehbar, weshalb im Erläuternden Bericht auch die internen Vermittler implizit in die Regulierung einbezogen werden.

Die SVP Schweiz ist einverstanden, die Vereinbarungen der Versicherungsbranche gesetzlich für verbindlich zu erklären. Das Gesetz muss sich aber darauf beschränken, die inhaltliche Struktur der Vereinbarung sowie das zustimmende Quorum aus der Branche zu definieren. Organisation, Aufsicht, Kontrolle und Sanktionen können und sollen die Vereinbarungsbeteiligten selber regeln.

Die Probleme im Zusammenhang mit Provisionen und telefonischer Kaltakquirierungen liegen bei den externen Vermittlern. Daher ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der erläuternde Bericht auch den internen Vertrieb miteinbezieht. Auch die Regelung dieses Aspekts ist den Vereinbarungsbeteiligten zu überlassen.

 
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