Die Vorlage zum StGB umfasst ein Verbot von unbegleiteten Urlauben für gefährliche Straftäter im geschlossenen Vollzug, den Ausbau der Kontroll- und Begleitmassnahmen, die Präzisierung der Vorschriften betreffend die Zusammensetzung und Anrufung der Fachkommission, die Vereinfachung der Zuständigkeiten bei Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer Massnahme, klare Regelung für die Berechnung der Dauer einer freiheitsentziehenden therapeutischen Massnahme, die Verringerung des administrativen Aufwandes bei der Überprüfung der Verwahrung sowie die terminologische Bereinigung. Betreffend dem JStG soll eine Sicherheitslücke geschlossen werden, die dadurch entsteht, dass das JStG keine reine Sicherheitsmassnahme zum Schutz Dritter vorsieht.
Die SVP stimmt der Vorlage im Grundsatz zu und begrüsst insbesondere die Umsetzung der Motion Rickli 11.3767, keine unbegleiteten Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte. Es soll endlich sichergestellt werden, dass Straftäter, die sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befinden, nicht unbegleitet in Urlaube entlassen werden. Hierfür muss die Motion aber noch wortgetreu umgesetzt werden.
Die Motion Rickli 11.3767 verlangt vom Bundesrat, dass dahingehend eine Änderung des Strafgesetzbuches vorzulegen ist, dass Hafturlaube und Ausgänge für «Verwahrte» ausgeschlossen sind. Das Begehren der Motion wird nun im Entwurf verwässert, indem Verwahrten in einem progressiven Vollzug die Gelegenheit geboten werden muss, sich gegebenenfalls in einem unbegleitenden Ausgang zu bewähren. Aus Sicht der SVP ist die Motion 11.3767 ohne Wenn und Aber umzusetzen.
Zum Ausbau von Bewährungshilfe und Weisungen halten wir in ausdrücklicher Art und Weise fest, dass um die Sicherheitslücke zu schliessen, die sich daraus ergibt, dass ein Täter nicht therapierbar ist und die Voraussetzungen der Gefährlichkeit für eine Verwahrung nicht erfüllt, der Anwendungsbereich der Verwahrung auszudehnen ist. Diese freiheitsentziehende Sicherheitsmassnahme würde damit auch Täter erfassen, deren Gefährlichkeit unterhalb der Schwelle liegt, die das geltende Recht für eine Verwahrung festlegt. Dies entspricht der altrechtlichen Regelung und würde einen massgebenden Beitrag an die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen leisten. Entsprechend sind auch die Vollzugsplätze auszubauen. Um die rechtstaatliche Verhältnismässigkeit zu wahren muss der Gesetzgeber entsprechend die Voraussetzungen konkretisieren.
Weiter begrüsst die SVP eine Regelung, die es erlaubt, im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion eine Massnahme des StGB anzuordnen. Es darf nicht sein, dass ein jugendlicher Straftäter durch alle Netze des Jugendstrafrechts fällt und als «gefährlicher Straftäter» aus einer Sanktion des JStG entlassen werden muss. Aus Sicht der SVP ist daher im Grundsatz zu befürworten, dass ein Erwachsenengericht auf Antrag der Vollzugsbehörde eine vorbehaltene Massnahme anordnen kann.
Schlussendlich wird sich die SVP anlässlich der parlamentarischen Beratung im Detail zur Vorlage eingeben.