Vernehmlassung

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung

Die SVP unterstützt das Anliegen und die Umsetzung der Vorlage grundsätzlich. Die angestrebte Revision schafft in Bezug auf die Entrichtung der Mehrwertsteuer (MwSt) in den meisten Fällen gleich lange Spiesse für inländische und ausländische Firmen. Zudem wird die Mehrwertsteuer auf bestimmte Güter und Dienstleistungen reduziert oder abgeschafft. Schliesslich werden gewisse steuerliche Ungleichbehandlungen in Bezug auf vergleichbare Aktivitäten behoben.

Der Online Handel beschleunigte sich auch im Schatten der COVID-19 Pandemie. Deshalb besteht dringender Handelsbedarf, um die steuertechnische Gleichheit zwischen schweizerischen und ausländischen Firmen im Bereich des Online Handels herzustellen. Die Wirkung der durch einige ausländische Online Händler umgangenen Versandhandelsregelung, wird durch die vorgeschlagene Revision verbessert. Neu gelten die elektronischen Plattformen, wie Online-Handels Portale, als Lieferanten der zu besteuernden Güter und müssen die MwSt entrichten. Die Einführung von administrativen Massnahmen gegen ausländische Versandhandelsunternehmen, welche ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, bestehend aus Einfuhrverbot oder gar der Vernichtung der Güter, ist unterstützenswert. Auch die Veröffentlichung der Namen von fehlbaren ausländischen Unternehmen ist angebracht.  Um gegen «Serien-Konkursiten» vorzugehen, welche, um der MwSt-Bezahlung entgehen wollen, Konkurs anmelden, um dann später eine neue Firma zu gründen, kann jetzt ebenfalls effizienter vorgegangen werden. Im Grossen und Ganzen wird das Missbrauchspotential durch diese Massnahmen eingeschränkt.

Im Sinne der SVP ist die Senkung oder Abschaffung der Mehrwertsteuer für bestimmte Güter (wie Damenhygieneartikel) und Dienstleistungen (wie Entschädigungen an Ärztenetzwerke) generell als positiv zu werten. Die Preise für die betroffenen Kategorien werden deshalb sinken. Im Sinne der Motion WAK-S 16.3431 werden auch von Gemeinwesen ausgerichtete Subventionen nicht mehr der MwSt unterliegen. Für Reisebüros gilt neu das Erbringerortsprinzip, wobei keine MwSt anfällt, falls die Leistung im Ausland erbracht wird. Grundsätzlich ist in Bezug auf erbrachte Leistungen in der Schweiz die steuerliche Diskriminierung zu Lasten der inländischen Reiseanbieter gegenüber den Ausländischen zwar abwegig, aber vertretbar, falls der ganze Tourismus Sektor in der Schweiz zusätzlich belebt wird. Die Motion Page 17.3657 wird durch die Abschaffung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereine umgesetzt. Die aktive Teilnahme an kulturellen Anlässen wird neu und analog zu den Sportveranstaltungen auch von der MwSt behoben.

Die Einführung einer Bezugsteuer auf Lieferungen und Dienstleistungen im Inland durch ausländische Unternehmen bringt Vorteile. Diese erlaubt es den Schweizer Unternehmen, mit der gleichen Abrechnung die fällig gewordene MwSt gleichzeitig mit der Vorleistung zu verbinden. Dies fördert die Liquidität der Unternehmen. Gleichzeitig ist es in der Natur der Schweizerischen Mehrwertsteuer, dass die Anwendung der verschiedenen Mehrwertsteuersätze für die Unternehmen immer mit einer gewissen Komplexität verbunden sein wird.

 
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