Medienmitteilung

Die SVP sagt entschieden Nein zur staatlich angeordneten Enteignung

An ihrer Sitzung zur Sondersession hat die SVP-Fraktion entschieden, nicht auf das Covid-19-Geschäftsmietegesetz einzutreten. Das Gesetz sieht vor, dass Vermieter für die Zeit des Lockdowns im Frühjahr auf 60 Prozent der Mieteinnahmen verzichten sollen. Dies entspricht einer staatlich angeordneten Enteignung und einer Verletzung der in der Verfassung verankerten Eigentumsgarantie, was die SVP entschieden ablehnt.

Der Nationalrat berät in der heute beginnenden Sondersession unter anderem das Covid-19-Geschäftsmietengesetz. Dieses sieht vor, dass Mieter, die im Frühjahr 2020 aufgrund von Covid-19 von einer Schliessung oder von starken Einschränkungen betroffen waren, für diese Periode nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieter. Jene Vermieter, die durch diese Regelung in eine wirtschaftliche Notlage geraten, soll der Bund eine Entschädigung leisten.

Die SVP-Fraktion lehnt das Gesetz ab und hat an ihrer heutigen Sitzung beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dieses Gesetz ist nicht nur ein Eingriff in das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, sondern es entspricht einer staatlich angeordneten Enteignung und verletzt die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte. Hinzu kommt, dass das Gesetz neue Ungerechtigkeiten schaffen würde, weil es in manchen Fällen zu einer Besserstellung des Mieters gegenüber dem Vermieter führen würde. Unabhängig davon, wie gross der finanzielle Engpass während der COVID-19 Monate für den Mieter ist, hätte er das Recht, eine Preisreduktion von 60% auf die Miete zu erwirken.

In erster Linie ist es Sache von Mietern und Vermietern, einvernehmliche Lösungen zu finden. Das Schweizer Vertragsrecht verfügt durchaus über diese Möglichkeit, die bereits von vielen Vermietern und Mietern angewandt worden ist. Schweizweit haben Vermieter im Frühling und Sommer freiwillig auf Millionen von Mieteinnahmen verzichtet, um den Mietern während der angeordneten Schliessung oder Geschäftstätigkeitsreduktion entgegenzukommen. Zudem haben einige Kantone gar Sonderregelungen erlassen.

Systemtechnische Stromabkommen mit den Nachbarländern statt institutionelle Unterstellung unter die EU-Regulierung

Um die Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten, reicht die SVP-Fraktion eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragt, mit unseren Nachbarländern im Energiebereich rasch systemtechnische Abkommen abzuschliessen. Diese technischen Abkommen sollen die Netzstabilität sicherstellen und die Versorgungssicherheit erhöhen.

Die zunehmenden Herausforderungen im Strombereich, allen voran das Engpassmanagement, die Netzstabilität und die Winterversorgung, werden heute situativ und eher behelfsmässig abgefedert. Die Kosten für solche Massnahmen gehen hauptsächlich zu Lasten der Schweiz, während der Nutzen mehrheitlich in den EU-Mitgliedsstaaten anfällt.

Angesichts der Risiken für die Versorgungssicherheit und der politischen Ausgangslage in der Schweiz ist es dringend, dass der Bundesrat gemeinsam mit den direkten europäischen Nachbarn nach stabilen Lösungen sucht – ohne sich institutionell der EU-Regulierung zu unterstellen. Anzustreben sind rein technische Abkommen, welche die Netzfragen klären. Im Vordergrund sollen demnach systemtechnische Ansätze stehen, welche einen stabilen Netzbetrieb und die Versorgungssicherheit begünstigen.

 
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