Die SVP unterstützt die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz.
Die Abschaffung der Bewilligungspflicht für die sicherheitstechnischen Arbeiten an Nationalstrassen, welche naturgemäss in der Nacht oder am Sonntag stattfinden müssen, ist berechtigt. Die gesetzlich klar umschriebenen Arbeiten würden sowieso in jedem Fall eine Bewilligung vom SECO und den Kantonen erhalten. Insbesondere ist der daraus resultierende Abbau der Bürokratie, mittels der Abschaffung der Bewilligungspflicht, begrüssenswert. Durch die Einsparungen im administrativen Bereich, müssten jedoch vermehrt Mittel für die zu tätigenden Investitionen vorhanden sein.
In der Folge ist zu prüfen, inwiefern die vorliegende Ausnahmereglung auch auf den Bau neuer Nationalstrassen ausgeweitet werden kann, welche von der aktuellen Regelung nicht eingeschlossen werden.