Vernehmlassung

Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung)

Die SVP unterstützt die Covid-19-Härtefallverordnung. Die Verordnung erlaubt es dem Bund, den Kantonen gezielt unter die Arme zu greifen. Die Kantone entscheiden in jedem Fall über den geeigneten Mittelein-satz. Unter Berücksichtigung des Föderalismus können Kantone dadurch ihre Unternehmen aus finanziellen Notlagen retten. Die finan-ziellen Verpflichtungen durch den Bund mit gesamthaft 200 Millionen CHF sind im Kontext der aktuellen Krise angemessen.

Die finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund ist in Anbetracht der weitläufigen Auswirkungen der COVID-19 Krise notwendig. Der aktuell prognostizierte Rückgang des Bruttoinlandprodukts von 3.8% im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr, wird insbesondere einige besonders exponierte KMU in der Schweiz hart treffen. Die Exporte werden für dieses Jahr voraussichtlich um 6.6% einbrechen. Bis jetzt hat der Bund vor allem mittels Solidarbürgschaften, nach dem Giesskannenprinzip, die Liquidität der Unternehmen bis am 31. Juli 2020 sichergestellt. Eine gezielte Unterstützung der Kantone ist nun notwendig. Dabei schränkt die Härtefallverordnung die Handelsfreiheit der Kantone nicht ein, sie regelt lediglich die Kostenbeteiligung des Bundes.

Die Härtefallverordnung erlaubt es den Kantonen, ergänzend zu den bereits eingeleiteten Massnahmen besonders betroffene Branchen (Eventbranche, Schausteller, Reisebüros etc.) mit Massnahmen ihrer Wahl zu unterstützen. Diese Massnahmen beinhalten Bürgschaften, Garantien, Darlehen oder à fonds-perdu-Beiträge. Daraus können Verluste beziehungsweise direkte Kosten (bei à-fonds-perdu-Beiträgen) für die Kantone entstehen. Deshalb sieht die Verordnung eine berechtigte Kostenbeteiligung durch den Bund in der Höhe von 50% vor. Diese Kostenbeteiligung durch den Bund, welche nach BIP und Bevölkerung des jeweiligen Kantons zwischen 320’000 CHF (AI) und 40 Millionen CHF (ZH) plafoniert ist, beträgt gesamthaft 200 Millionen CHF. Eine Kostendecke für Härtefälle ist insbesondere notwendig, da jeder durch einen Kanton gesprochener à-fonds-perdu-Beitrag, eine Forderung gegenüber dem Bund darstellt. Deshalb ist in Erwägung zu ziehen, dass die gesamthaft bereitgestellten Mittel von 200 Millionen CHF des Bundes, bis zum Ablauf der Verordnung (31. Dezember 2021) aufgebraucht sein könnten. Gleichzeitig erlaubt die Obergrenze bei à-fonds-perdu-Beiträgen von maximal 500’000 CHF pro Unternehmen, die Vermeidung eines Klumpenrisikos für die Kantone und den Bund.

Angesichts der jüngsten Meldungen betreffend eines hochwirksamen Covid-Impfstoffs ist zu hoffen, dass es im Jahr 2021 schneller als bisher erwartet zu einer Normalisierung kommt.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden