Die Abstimmung vom 6. Dezember 1992 über den EWR-Vertrag war der wichtigste Entscheid des Souveräns im letzten Jahrhundert. Damals sagten die Mehrheit des Schweizer Volkes sowie eine Zweidrittelsmehrheit der Kantone NEIN zum EWR-Beitritt und somit auch NEIN zu einer EG-Mitgliedschaft der Schweiz.
EWR-Nein vom 6. Dezember 1992
Die Abstimmung vom 6. Dezember 1992 über den EWR-Vertrag war der wichtigste Entscheid des Souveräns im letzten Jahrhundert. Damals sagten die Mehrheit des Schweizer Volkes sowie eine Zweidrittelsmehrheit der Kantone NEIN zum EWR-Beitritt und somit auch NEIN zu einer EG-Mitgliedschaft der Schweiz.
Erfolgreiche Schweiz
Der wichtigste Grund, dass die kleine Schweiz heute im internationalen Vergleich gut dasteht, ist, dass die Schweiz – bei aller Weltoffenheit – ihre Eigenständigkeit gewahrt hat. Insbesondere die Tatsache, dass die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, ist entscheidend. Da das Schweizer Volk einem EU-Beitritt so ablehnend gegenüber steht wie noch nie, scheuen sich Bundesrat und Parlament vor einer Vorlage für einen direkten EU-Beitritt. Doch das Ziel eines EU-Beitritts bleibt.
Eigenständigkeit im Mittelpunkt
Darum ist der Kampf um die tragenden Säulen der Eidgenossenschaft – Souveränität, Neutralität, Unabhängigkeit, direkte Demokratie und keine fremden Richter – noch nicht gewonnen. Einerseits nimmt der Druck der EU, die Schweiz in die EU zu integrieren, zu. Sie verlangt, dass sich die Schweiz in einem der kommenden Verträge – vermutlich dem Energieabkommen – verpflichtet, das künftige EU-Recht zu übernehmen und auch die Gerichtsbarkeit der EU ganz oder teilweise anzuerkennen. Andererseits ist der Bundesrat bereit, dies zu akzeptieren (vgl. Brief der Bundespräsidentin vom 15. Juni 2012). Diese Regel soll dann auch für alle – mindestens künftigen – bilateralen Verträge gelten. Dies führt zu nichts anderem als zu einem schleichenden EU-Beitritt, also zur Preisgabe der Eigenständigkeit der Schweiz mit erheblichen Nachteilen für Wohlstand und Freiheit.
Bewahrung der Souveränität
Dieser stille Weg in die EU, wie dies Bundesrat und Verwaltung vorsehen, erfordert von neuem Widerstand, denn diese Abstimmung zur automatischen Übernahme von EU-Recht und der Anerkennung der EU Gerichtsbarkeit ist mindestens so wichtig wie jene von 1992. Aus diesem Grund lädt ein überparteilicher Verbund von Parteien, Jungparteien, Organisationen und freiheitlich gesinnten Politikern und Bürgern auf Sonntag, 2. Dezember 2012, 14:00 Uhr, in Biel (direkt am See) zu einem feierlichen Gedenkanlass zum 20. Jahrestag der denkwürdigen EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 1992 ein (vgl. Inserat in der Beilage). Der würdige Anlass beginnt mit einem Aufmarsch der Schweizer Fahnen begleitet von Treichlerformationen, sowie mit der Landeshymne, umrahmt durch die Stadtmusik Biel. Anschliessend folgen Kurzbotschaften aus der Romandie von Uli Windisch und aus der italienischen Schweiz von Lara Filippini. Danach folgt die Ansprache von Nationalrat und a.Bundesrat Christoph Blocher. Abschliessend singen die Anwesenden das Beresina-Lied im Andenken an die Schweizer Soldaten, welche unter der damaligen Fremdherrschaft der Schweiz zu Tausenden an der Beresina ihr Leben lassen mussten.