Ja zur Ernährungssicherheit.
Nach der Einreichung von fast 150‘000 Unterschriften im Juli 2014 durch den Schweizer Bauernverband hat der Bundesrat zunächst einen Gegenvorschlag lanciert. Dieser wurde jedoch aufgrund der schlechten Rückmeldungen in der Vernehmlassung nicht weiter verfolgt.
Im März 2016 hat der Nationalrat die Ernährungssicherheitsinitiative mit knapper Mehrheit gutgeheissen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats beschloss nach intensiven Diskussionen, einen Gegenentwurf zur Ernäh-rungssicherheitsinitiative zu lancieren. Dieser wurde von Bundesrat, Ständerat und Nationalrat gutgeheissen.
Am 14. März 2017 hat das Parlament in der Schlussabstimmung mit grosser Mehrheit dem neuen Verfassungsartikel über die Ernährungssicherheit zugestimmt. Darauf hat das Initiativkomitee die Ernährungssicherheitsinitiative zurückgezogen. Somit ist nun der Weg frei für die Verfassungsabstimmung über den Gegenentwurf des Parlaments.
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 104a Ernährungssicherheit
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für:
a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;
b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;
c. eine auf den Markt ausgerichtete Land und Ernährungswirtschaft;
d. Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;
e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.
>> Die Argumente der Befürworter im Detail.