Resultat: nein
Parole: ja

Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)

Das Internet gehört zu unserem Alltag. Auch online kann es nötig sein, sicher zu wissen, mit wem man es zu tun hat. Dazu braucht es eine zweifelsfreie Identifizierung und gleichzeitig den Schutz der persönlichen Daten. Mit der E-ID nach Schweizer Recht, die vom Bund reguliert und anerkannt ist, können Behördengänge einfacher und Geschäfte effizient und sicher im Internet abgewickelt werden. Davon profitieren alle: die Bevölkerung, die Unternehmen und die Behörden. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage aus folgenden Gründen:

Einfach und sicher

Es gibt heute bereits viele Angebote zur elektronischen Identifizierung – keines davon ist aber vom Bund anerkannt. Es ist deshalb höchste Zeit für eine schweizerische E-ID: Dank der Überprüfung der Identität durch den Bund und dem ausgebauten Datenschutz können Nutzerinnen und Nutzer im Internet einfach und sicher Waren und Dienstleistungen beziehen. Sie sind besser vor Missbrauch und Betrug geschützt. Die unübersichtliche Vielzahl von Passwörtern verringert sich, und umständliche Registrierungen fallen weg. Die E-ID ist kein Ausweis und hat mit dem Schweizer Pass oder der Identitätskarte nichts zu tun. 

Handlungsbedarf

Viele Staaten kennen bereits heute E-ID-Lösungen. Die Schweiz hinkt dieser Entwicklung hinterher. In Wirtschaft und Gesellschaft gibt es ein grosses Bedürfnis nach der E-ID, weil damit neue Angebote im Internet möglich werden. Auch die Mehrheit der Kantone unterstützt das neue E-ID-Gesetz. 

Sinnvolle Aufgabenteilung 

Bundesrat und Parlament haben sich für eine zukunftsorientierte Lösung mit einer klaren Aufgabenteilung entschieden. Der Bund behält seine hoheitliche Aufgabe, er prüft die Identität von Personen und kontrolliert die E-ID-Anbieterinnen. Er bleibt somit Garant für ein sicheres und vertrauenswürdiges System. Die technische Umsetzung überlässt der Bund hingegen Unternehmen, Kantonen und Gemeinden. Dadurch fördert er innovative und kundenfreundliche Anwendungen. So tut jeder, was er am besten kann. 

Datenschutz wird gestärkt

Das neue Gesetz führt strenge Pflichten zum Umgang mit Daten ein. Persönliche Daten werden nur mit dem aus-drücklichen Einverständnis der betroffenen Person weitergegeben. Zudem werden nur die jeweils notwendigen Daten übermittelt – für den Jugendschutz wird beispielsweise nur bestätigt, dass eine Person volljährig ist, das Geburtsdatum wird nicht angegeben. Technische und organisatorische Vorgaben garantieren zudem einen hohen Sicherheitsstandard der Informatiksysteme. 

Schlüssel zur weiteren Digitalisierung

Dank der E-ID wird vieles im Internet einfacher und sicherer. Darum ist dieses Gesetz auch ein Schlüssel für die weitere Digitalisierung der Schweiz. Es werden neue Angebote und Möglichkeiten entstehen. Die Schweiz bleibt am Puls der weltweiten Entwicklung. 

Website: e-id.info/de/

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