Die Polizei soll für den Umgang mit Personen, von denen eine terroristische Gefährdung ausgeht, mehr Möglichkeiten erhalten. Die neuen Massnahmen sollen nur dann eingesetzt werden können, wenn von einer Person eine Gefahr ausgeht, die Hinweise jedoch nicht zur Eröffnung eines Strafverfahrens ausreichen. Sie sollen auch vorbeugend zur Anwendung kommen können: nach der Entlassung aus einem Strafvollzug, unter Umständen auch während eines Strafverfahrens. Vorgesehen sind neu etwa die Pflicht, sich zu vorgegebenen Zeiten persönlich bei einem Polizeiposten oder einer anderen Behörde zu melden, ein Ausreiseverbot, verbunden mit der Beschlagnahme des Reisepasses. Gleichzeitig kann verordnet werden, dass die betreffende Person ein bestimmtes Gebiet nicht betreten oder verlassen darf. Möglich ist auch der „Hausarrest“. Diese ist als letztes Mittel anzusehen. Dafür ist zusätzlich zur Bewilligung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol) eine richterliche Genehmigung notwendig.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen geben wir unseren Sicherheitsbehörden in den Kantonen und beim Bund die Möglichkeiten, die sie brauchen, um ein möglichst hohes Mass an Sicherheit zu erreichen.
Die Täter der terroristischen Angriffe von Morges und Lugano waren den Behörden bekannt. Die Polizei erhält mit dem neuen PMT benötigte Instrumentarien, zukünftige Anschläge möglichst zu unterbinden.