Wenn ein Straftäter aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z.B. Behinderten) verurteilt worden ist, soll er das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.
Wenn ein Straftäter aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z.B. Behinderten) verurteilt worden ist, soll er das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Dies will die Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“.