Parteizeitung SVP-Klartext August 2013

JA zur Revision des Arbeitsgesetzes

Am 22. September wird darüber abgestimmt, ob Tankstellenshops, die bereits heute während 24 Stunden geöffnet haben, neu ihr gesamtes Warensortiment auch während der Nacht verkaufen dürfen. Heute müssen während 01.00 Uhr und 05.00 Uhr Teile des Sortiments abgedeckt werden, weil diese nicht verkauft werden dürfen. Damit soll jetzt Schluss sein.

Bei der Volksabstimmung vom 22. September geht es nicht darum, wie die Gegner der Initiative immer wieder betonen, das Arbeitsgesetz zu schleifen. Es geht auch nicht darum, im ganzen Land den 24-Stunden-Betrieb für sämtliche Läden zu ermöglichen. Nein, die vorgeschlagene Gesetzesänderung zieht nach einem langen Hickhack endlich einen Schlussstrich unter eine bis heute unbefriedigende Situation.

Heutige Regelung ist ein bürokratischer und logistischer Unsinn
In der Schweiz verkaufen heute vierundzwanzig Tankstellenshops während 24 Stunden neben Treibstoffen auch diverse Artikel des täglichen Gebrauchs. Jetzt ist es so, dass diese Tankstellenshops, obwohl sie bereits heute während 24 Stunden geöffnet haben, zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens nicht alle Artikel, die sie im Laden führen, auch verkaufen dürfen. Dies führt zur merkwürdigen Situation, dass das Ladenpersonal gewisse Teile des Ladensortiments um 01.00 Uhr morgens mit Blachen abdecken oder aus den Regalen entfernen muss. Um 05.01 Uhr morgens dürfen die Blachen dann entfernt, die Regale eingeräumt und alle Artikel wieder ganz normal verkauft werden.

Regulierung um der Regulierung willen
Der Gesetzgeber schreibt dabei vor, welche Artikel während 24 Stunden verkauft werden dürfen, und welche davon nicht. Zu den verbotenen Produkten gehören einerseits alle Artikel, die nicht direkt an der Tankstelle konsumiert werden können. Dazu gehören beispielsweise Deodorants, rohe Bratwürste oder Blumensträusse. Weil die Trennlinie zwischen verbotenen und erlaubten Artikeln – also zwischen Artikeln, die an Ort und Stelle konsumiert werden dürfen – nicht immer so klar umrissen ist wie bei den drei Beispielen, müssen detaillierte Merkblätter an die Verkäufer abgegeben werden. Nur ein Beispiel: während die rohe Bratwurst nicht verkauft werden darf, dürfte dieselbe Bratwurst, würde sie im Laden gegrillt, anschliessend auch verkauft werden.

Revision betrifft nur Tankstellenshops
Die durch die Volksinitiative „Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops“ angestrebte Revision des Arbeitsgesetzes würde die heute unbefriedigende Situation beheben. Es geht dabei weder darum, die Öffnungszeiten zu verlängern, diese Kompetenz bleibt auch in Zukunft bei den Kantonen. Es geht der Initiative aber auch nicht darum, die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmer zu verschlechtern. Im Gegenteil: Viele Tankstellenshops sind auf den zusätzlichen Erlös durch den Verkauf von Lebens- oder Bedarfsartikel angewiesen. Eine Einschränkung des Warensortiments schlägt sich deshalb unmittelbar auf deren Rentabilität durch.

Es geht nur darum, dass die Tankstellenshops, die bereits heute während 24 Stunden geöffnet haben, ihr komplettes Warensortiment auch während der Nacht verkaufen dürfen.

Wir sollten die von den Tankstellen geschaffenen Arbeitsstellen nicht durch unnötige Restriktionen einschränken. Es sollte überdies nicht vergessen werden, dass Tankstellenshops beliebte Arbeitgeber sind. Gerade bei Studenten sind diese Stellen überaus beliebt.

Die neue Regelung, die nur Geschäfte betrifft, die bereits heute die ganze Nacht geöffnet haben, wird sowohl vom Bundesrat, als auch von einer grossen Koalition vieler Parteien unterstützt.

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