Nein zum neuen Familienartikel

Im Osten Deutschlands, der vormaligen DDR, hatte sich der betreuende Staat vollumfänglich durchgesetzt. Der betreuende Staat ist selbstverständlich ein guter Staat, weil er für seine Bürgerinnen und Bürger sorgt. Er strahlt angenehme Wärme aus und hat nur das Gemeinwohl im Auge. Wer dies nicht wollte, wurde dazu gezwungen.

Der neue Familienartikel, über den wir am 3. März in unserem Land abstimmen, unterscheidet sich von dieser gescheiterten Politik nur unwesentlich. Die Ablehnung staatlicher Einmischung in die Angelegenheiten der Familie unter Wahrnehmung von Eigenverantwortung und Freiheit wird als dem Kinde wenig zuträglich bezeichnet und finanziell bestraft. Staatliche Abhängigkeit und Fürsorgebezug werden im Gegenzug als etwas Gutes und Erstrebenswertes angesehen und honoriert.

Föderalismus als Stärke
Bisher waren es Kantone und Gemeinden, die vorwiegend bei materiellen Problemen in Familien oder bei offensichtlichen erzieherischen Missständen gefordert waren. Es ist darum völlig unverständlich, weshalb man diese sozialpolitische Aufgabe in so verschiedenen Regionen wie Appenzell Innerrhoden und Genf mit Bundesvorschriften und Steuergeldern harmonisieren soll.

Staatskinder
Es geht den Staatsfunktionären und der Parlamentsmehrheit nicht um eine soziale Notwendigkeit, sondern darum, einer bestimmten Form der Familie zum Durchbruch zu verhelfen. Die Interessen der Kinder, welche auf ihre Eltern angewiesen sind, bleiben damit auf der Strecke.
Die Familie sollte eine private Angelegenheit bleiben, welche nur bei erzieherischen oder materiellen Missständen die Hilfe der staatlichen Institutionen in Anspruch nimmt. Der Verfassungsartikel jedoch geht davon aus, dass der Staat möglichst allen Familien Verantwortung abnehmen soll und die Kinder nach den streitbaren Vorstellungen von ideologisch geprägten Theoretikern und Funktionären zu betreuen sind.

Finanzielles Abenteuer
Man stellt Leistungen in Aussicht, die schlicht nicht notwendig und überdies nicht finanziert sind. Üblicherweise resultieren solche finanziellen Eskapaden in Steuererhöhungen, welche die Bevölkerung zu tragen hat. Obwohl das Parlamentsgesetz vorschreibt, dass die finanziellen und personellen Konsequenzen einer Vorlage aufgezeigt werden müssen, fehlen diese wichtigen Informationen beim Familienartikel, wohl aus gutem Grund. Würde nämlich dem Stimmvolk offenbart, welch gewaltige Kosten in Milliardenhöhe auf die Steuerzahler zukommen, so wäre wohl kaum jemand für diese unnötige Vorlage zu gewinnen.

Es braucht zum Wohle der Familie keinen umfassenden Familienartikel in der Bundesverfassung. Darum Nein zum Familienartikel.

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über den Autor
Toni Bortoluzzi
SVP Nationalrat (ZH)
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